Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Vorbehandlungsverfahren

In Verbindung mit dem Einsatz von Natriumhydroxid (NaOH) beim alkalischen Entfetten oder Reinigen besteht die Gefahr

  • einer ätzenden Wirkung auf Auge, Atemwege und Haut
  • einer Augen- und Lungenschädigung
  • lebensgefährlicher Verätzungen im Verdauungstrakt bei oraler Aufnahme
  • einer chronisch schädigenden Wirkung der Haut

Beim Einsatz von Säuren für das chemische oder elektrochemische Glänzen zum Beseitigen von Unebenheiten auf Metalloberflächen (z. B. Chrom-, Schwefel-, Salz- und Salpetersäure) besteht die Gefahr

  • einer starken Reizung von Haut, Schleimhäuten, Atemtrakt und Augen
  • von chronischen Entzündungen der oberen Atemwege (chronische Bronchitis), chronischer Magen- und Darmerkrankung
  • von Zahnschäden
Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates verbunden mit Zwangshaltungen

ChemG

MuSchG

JArbSchG

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.6

ArbMedVV

TRGS 400

TRGS 507

TRGS 510

TRGS 600

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 203-043

DGUV-I 209-022

DGUV-I 240-237

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-460

VDI 2262

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Reinigungs- und Entfettungsverfahren durch Substitution auf Basis wässriger Tenside gegenüber gefährlichen Chlorkohlenwasserstoffen
  • Ersatz von Chromschwefelsäurebeize zur Vorbehandlung der Oberflächen durch Einsatz von Polymeren zur Modifizierung der Oberfläche für das Galvanisieren von ABS-Kunststoffen[2]
  • Anwendung emissionsarmer Verfahren
  • Einsatz von Fertigansätzen oder Elektrolytkonzentraten
  • Einsatz geschlossener Systeme (z. B. geschlossene Entfettungsanlage auf Basis von Tetrachlorethen als Reinigungsmittel)
  • geschlossene Befülleinrichtungen für gefährliche Arbeitsstoffe (z. B. Säuren, Laugen)
  • Verwenden von Umfüll- und Dosiereinrichtungen
  • Absaugung möglicher emittierter Gefahrstoffe an der Entstehungs- bzw. Austrittsstelle
  • Be- und Entlüftung des Arbeitsbereiches
  • Installation schnell erreichbarer Not- bzw. Augenduschen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote (z. B. für werdende Mütter und Jugendliche)
  • Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Material
  • Verfügbarkeit ausgebildeter Ersthelfer
  • arbeitstägliche Funktionsprüfung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen durch befähigte Person
  • Kennzeichnen von Bereichen, die von Personen mit Implantaten nicht betreten werden dürfen (EMF)
  • Erstellen eines Hautschutz- und -hygieneplans
  • Bereitstellung von Hautschutz-, -reinigungs- und -pflegemitteln
  • Führen eines Verzeichnisses der Beschäftigten bezüglich berufsbedingter Exposition gegenüber Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß G 23, G 24, G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Augen- und Gesichtsschutz
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen aus Gummi (CE-Kennzeichnung) gegen ätzende Säuren
  • Tragen von Sicherheitsschuhen und Schutzkleidung
2 Beschichtungsverfahren

Gefahr von Explosionen beim Hartverchromen und Verzinken aufgrund der Wasserstoffentwicklung und ggf. auftretender Zündfunken

Gesundheitsbeeinträchtigung durch Umgang mit Säuren, Laugen beim Ansetzen, Überwachen der Bäder sowie bei Reinigungsarbeiten

Gefährdung durch Lärm beim Glanzverchromen von Einzelbauteilen an Beschickungseinrichtungen und Trommelanlagen

Gefahr von Stolpern, Rutschen und Stürzen

Überbeanspruchung des Stütz- und Bewegungsapparates verbunden mit Zwangshaltungen

s. lfd. Nr 1

BioStoffV

TRBS 2152

TRGS 727

DGUV-R 109-602

DGUV-R 112-198

DGUV-I 209-023

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-237

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-260

DGUV-I 240-340

DGUV-I 240-380

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Fernhalten der Beschäftigten vom Emissionsstandort durch Bedienung automatischer Anlagen
  • Substitution gefährlicher Substanzen durch Ersatzstoffe (z. B. Ersatz des Chromatierens mit Chrom (VI) durch Chromitieren mittels Beschichtung aus Zinkoxid, Zinkhydroxid, Chrom (III) und Kobaltverbindungen
  • Anwendung emissionsarmer Verfahren durch Einsatz von Netzmitteln zur vollständigen Benetzung der Teiloberflächen
  • Einsatz geschlossener Systeme (z. B. geschlossene Verchromungsanlagen mit mechanischer Abdeckung und Absaugung)
  • Randhöhe von Bädern 1 m, an Beschickungsseite von Handlagen Randhöhe 0,70 m
  • Belüftung des Raumes
  • Reduzierung der Fallhöhe der Werkstücke und Einsatz entdröhnter Sandwichbleche sowie schallabsorbierende Auskleidung
  • empfohlene Beleuchtungsstärke 300 lx
  • Kennzeichnung von Bädern, Rohrleitungen und Apparaturen
  • Prüfung der Abfallbehandlung als Bestandteil des Produktionszyklus
  • gesonderte Behandlung cyanidischer Abwässer
  • umweltgerechte Verwertung bzw. Entsorgung nicht wiederverwendungsfähiger Chemikalien, erschöpfter Bäder und sonstiger Abfälle[3]

Organisatorische Maßnahmen:

  • s. lfd. Nr. 1
  • ...

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