Der Beitrag betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen. Anschließend werden Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete Einsatzbeispiele und eine kritische Betrachtung der Risiken von E-Health-Angeboten runden den Überblick ab.
Die Grundlage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die 3. Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den folgenden Vorschriften verankert:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften)
Arbeitgeber müssen u. a. folgende Pflichten erfüllen:
- Sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (z. B. § 4 BetrSichV),
- Beschäftigte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen (z. B. § 12 ArbSchG),
- Gefährdungen beurteilen (z. B. § 5 ArbSchG) und
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (z. B. § 11 ArbSchG).
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