Um eine ordnungsgemäße Notrufabwicklung gewährleisten zu können, müssen die Anruferdaten und der Anruferstandort übertragen werden.

Dies stellt sich beim Anruf über das Festnetz nicht als problematisch dar. Anders war dies bei Notrufen, die über das Mobiltelefon getätigt wurden. Seit dem 1.9.2009 ist es daher nicht mehr möglich, einen Notruf über ein Mobiltelefon abzusetzen, in dem sich keine betriebsbereite SIM-Karte befindet.

Betriebsbereit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Karte noch als gültig bei dem jeweiligen Anbieter registriert sein muss. Ob sich jedoch noch Guthaben auf der Karte befindet, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

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