Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: REACH
Fassung 18.12.2020
Fundstelle ABl. L 431 vom 21.12.2020 S. 38
Änderung Anhang XIV
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang XIV wird der Eintrag zu 4-(1,1,3,3 Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert angepasst.
Fassung 15.12.2020
Fundstelle ABl. L 425 vom 16.12.2020 S. 3
Änderung Anhang XVII
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In Anhang XVII ("Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird ein Eintrag zu bestimmten flüssigen Stoffen angepasst. Ebenfalls angepasst werden die Einträge zu Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 1 bzw. Anlage 2 aufgeführt werden, Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als erbgutverändernd der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 3 bzw. Anlage 4 aufgeführt werden und Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft werden und in Anlage 5 bzw. Anlage 6 aufgeführt werden.

Die Einträge zu Pentachlorphenol und Bis(pentabromphenyl)ether (Decabromdiphenylether, DecaBDE) werden gestrichen. Der Eintrag zu Perfluoroctansäure (PFOA) wird ebenfalls rückwirkend zum 04.07.2020 gestrichen.

Die Anlagen 1 - 6 werden angepasst. Dabei wird in Anlage 5 ein Eintrag zu Methylquecksilberchlorid eingefügt, Anlage 6 wird um Einträge zu Cobalt, Ethylenoxid; Oxiran, Ethanol, 2,2'-Iminobis-, N-(verzweigte und lineare C13-15-Akyl)-Derivate, 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon, Diisohexylphthalat, Propiconazol (ISO); (2RS,4RS;2RS,4SR)-1-{[2-(2,4-dichlorphenyl)-4-propyl-1,3-dioxolan-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol, 1-Vinylimidazol, Halosulfuron-methyl (ISO);

Methyl 3-chlor-5-{[(4,6dimethoxypyrimidin-2yl)carbamoyl]sulfamoyl}-1-methyl1H-pyrazol-4-carboxylat, 2-Methylimidazol sowie Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn erweitert.

In der Anlage 10 wird die Tabelle zum Verzeichnis der Prüfverfahren neu gefasst.

Die Änderungen treten teilweise erst im Laufe des Jahres 2021 in Kraft.
Fassung 14.12.2020
Fundstelle ABl. L 423 vom 15.12.2020 S. 6
Änderung Anhang XVII
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In Anhang XVII ("Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird ein Eintrag zu verschiedenen Stoffen eingefügt, die nicht zur Tätowierung verwendet werden dürfen.
Fassung 09.10.2020
Fundstelle ABl. L 331 vom 12.10.2020 S. 24
Änderung Anhang XVII
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In Anhang XVII ("Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird ein Eintrag zu verschiedenen Stoffen eingefügt, die nicht zur Tätowierung verwendet werden dürfen.

Es wird ein Verzeichnis der Stoffe mit spezifischen Konzentrationsgrenzwerten als Anlage 13 angefügt.

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