TRBS 3151/TRGS 751: Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
Fassung 07.09.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 806
Änderung Nummern 4.1.6, 4.1.11 durch Änderung der TRBS 3151/TRGS 751
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Regelung zur Anordnung von Abgabeeinrichtungen an Tankstellen/Gasfüllanlagen wird geringfügig umformuliert.

Auch die Norm, die die Notwendigkeit und Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen für flüssige Kraft- und Betriebsstoffe regelt, wird geändert. Dabei wird insbesondere der Begriff "unterirdischer Lagerbehälter" durch den Begriff "unterirdischer Standardtank" ersetzt.
 
BekGS 408: Anwendung der GefStoffV und TRGS (aufgehoben)
Fassung 20.08.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 37 vom 29.09.2020 S. 784
Änderung Aufhebung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen wird aufgehoben.
 
TRGS 509: Lagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern
Fassung 07.09.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 817
Änderung Berichtigung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In Abschnitt 12, der die Zusammenlagerung regelt, wird ein Verweis auf spezifische Anforderungen für Natriumhypochlorit-Lösung (Anlage 4 zur TRGS 500) gestrichen.
 
TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten
Fassung 15.07.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 23 vom 07.08.2020 S. 463
Änderung Abschnitt 4, Literaturhinweise
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Verweise auf verschiedene DIN-Normen werden aktualisiert.
 
TRGS 600: Substitution
Fassung 24.06.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 21 vom 24.07.2020 S. 405
Änderung Neufassung (löst bisherige Version ab)
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Mit der Neufassung wird die Technische Regel an den aktuellen Stand der Normen angepasst, auf die sie sich bezieht. Insbesondere Änderungen der Gefahrstoffverordnung und aktuelle CLP-Einstufungen werden berücksichtigt.

Die Abgrenzung zur REACH-Verordnung wird angepasst.

Das bisherige Wirkfaktorenmodell fällt weg; das Spaltenmodell zur vergleichenden Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitstechnischen

Gefährdungen wurde auf die CLP-Verordnung umgestellt.
 
TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
Fassung 07.09.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 807
Änderung Neufassung (löst die bisherige Version ab)
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die TRGS wird neu gefasst und dabei vollständig überarbeitet und umfassend aktualisiert.

Die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung wird im Hinblick auf die Kriterien für eine Explosionsgefährdung und die Benennung zentraler Kenngrößen konkretisiert.

Zwischenzeitliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung werden berücksichtigt. Das betrifft insbesondere gefährliche explosionsfähige Gemische.

Die Vorgehensweise wird an die TRGS 720 (" Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines") angepasst.

Mit der Neufassung werden alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände (wie z. B. An- oder Abfahren) oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind, einbezogen (Betriebskonzept).

Zudem schafft die Neufassung die Voraussetzungen für eine nachvollziehbare Dokumentation, die auch Informationen zur Bewertung von Abweichungen enthält.
 
TRGS 723: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung
Fassung 07.09.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 815
Änderung Abschnitt 5
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Eine Regelung dazu, durch welche Sicherheitsmaßnahmen das Wirksamwerden von Zündquellen zu vermeiden ist, wird angepasst. Eine Einschränkung für die Zündquellen "optische Strahlung" und "Ultraschall" gilt nunmehr nur noch bei hybriden Gemischen.

Zudem wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
 
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
Fassung 29.09.2020
Fundstelle GMBl. Nr. 42 vom 27.10.2020 S. 902
Änderung Nummern 3, 4
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte werden die Einträge zu Toluidinp- und 1,2-Dibromethan geändert bzw. ergänzt.

Das Verzeichnis der CAS-Nummern wird angepasst.
 
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Fassung 20.08.2020
Fundstelle GMBl. 2020 S. 484-495 (Nr. 24/2020 v. 20.8.2020)
Änderung Neue TR als Ergänzung zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert – für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz – die Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für COVID-19 gibt. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

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