TRBS 3151/TRGS 751: Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen | |
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Fassung | 07.09.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 806 |
Änderung | Nummern 4.1.6, 4.1.11 durch Änderung der TRBS 3151/TRGS 751 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur Anordnung von Abgabeeinrichtungen an Tankstellen/Gasfüllanlagen wird geringfügig umformuliert. Auch die Norm, die die Notwendigkeit und Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen für flüssige Kraft- und Betriebsstoffe regelt, wird geändert. Dabei wird insbesondere der Begriff "unterirdischer Lagerbehälter" durch den Begriff "unterirdischer Standardtank" ersetzt. |
BekGS 408: Anwendung der GefStoffV und TRGS (aufgehoben) | |
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Fassung | 20.08.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 37 vom 29.09.2020 S. 784 |
Änderung | Aufhebung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen wird aufgehoben. |
TRGS 509: Lagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern | |
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Fassung | 07.09.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 817 |
Änderung | Berichtigung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Abschnitt 12, der die Zusammenlagerung regelt, wird ein Verweis auf spezifische Anforderungen für Natriumhypochlorit-Lösung (Anlage 4 zur TRGS 500) gestrichen. |
TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten | |
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Fassung | 15.07.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 23 vom 07.08.2020 S. 463 |
Änderung | Abschnitt 4, Literaturhinweise |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verweise auf verschiedene DIN-Normen werden aktualisiert. |
TRGS 600: Substitution | |
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Fassung | 24.06.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 21 vom 24.07.2020 S. 405 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit der Neufassung wird die Technische Regel an den aktuellen Stand der Normen angepasst, auf die sie sich bezieht. Insbesondere Änderungen der Gefahrstoffverordnung und aktuelle CLP-Einstufungen werden berücksichtigt. Die Abgrenzung zur REACH-Verordnung wird angepasst. Das bisherige Wirkfaktorenmodell fällt weg; das Spaltenmodell zur vergleichenden Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gefährdungen wurde auf die CLP-Verordnung umgestellt. |
TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung | |
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Fassung | 07.09.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 807 |
Änderung | Neufassung (löst die bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die TRGS wird neu gefasst und dabei vollständig überarbeitet und umfassend aktualisiert. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung wird im Hinblick auf die Kriterien für eine Explosionsgefährdung und die Benennung zentraler Kenngrößen konkretisiert. Zwischenzeitliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung werden berücksichtigt. Das betrifft insbesondere gefährliche explosionsfähige Gemische. Die Vorgehensweise wird an die TRGS 720 (" Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines") angepasst. Mit der Neufassung werden alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände (wie z. B. An- oder Abfahren) oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind, einbezogen (Betriebskonzept). Zudem schafft die Neufassung die Voraussetzungen für eine nachvollziehbare Dokumentation, die auch Informationen zur Bewertung von Abweichungen enthält. |
TRGS 723: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung | |
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Fassung | 07.09.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 38 vom 02.10.2020 S. 815 |
Änderung | Abschnitt 5 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Regelung dazu, durch welche Sicherheitsmaßnahmen das Wirksamwerden von Zündquellen zu vermeiden ist, wird angepasst. Eine Einschränkung für die Zündquellen "optische Strahlung" und "Ultraschall" gilt nunmehr nur noch bei hybriden Gemischen. Zudem wird eine redaktionelle Anpassung vorgenommen. |
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte | |
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Fassung | 29.09.2020 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 42 vom 27.10.2020 S. 902 |
Änderung | Nummern 3, 4 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte werden die Einträge zu Toluidinp- und 1,2-Dibromethan geändert bzw. ergänzt. Das Verzeichnis der CAS-Nummern wird angepasst. |
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel | |
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Fassung | 20.08.2020 |
Fundstelle | GMBl. 2020 S. 484-495 (Nr. 24/2020 v. 20.8.2020) |
Änderung | Neue TR als Ergänzung zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert – für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz – die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für COVID-19 gibt. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Gleichw... |
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