Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | |
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Fassung | 20.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1626 |
Änderung | § 23 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu betrieblichen Daten wird an europarechtliche Vorgaben angepasst. |
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) | |
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Fassung | 20.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1626 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mehrere Vorschriften werden an europarechtliche Vorgaben angepasst. Es wird eine Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen angepasst. |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | |
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Fassung | 21.12.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 52 vom 30.12.2019 S. 2911 |
Änderung | § 558 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erweitert. |
Fassung | 20.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1724 |
Änderung | §§ 55a, 79a, 1563 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Ermächtigung zum Verordnungserlass zum elektronischen Vereinsregister wird erweitert. Es wird eine Norm zur Anwendung der DSGVO im Registerverfahren eingefügt. Die Regelung zur Einsicht in das Güterrechtsregister wird angepasst. |
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | |
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Fassung | 20.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1719 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen zur Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen und bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen werden angepasst. Die Verringerung der Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen greift nunmehr grundsätzlich bei Anlagen, die eine installierte Leistung bis einschließlich 1 Megawatt oder mehr als 10 Megawatt bei der Stromerzeugung haben. Bei Anlagen, die eine installierte Leistung zwischen 1 und 10 Megawatt haben, gilt die Reduzierung der Umlage entsprechend, solange es sich um eine KWK-Anlage im Sinne des KWKG handelt oder der Betreiber als der Stromkosten- oder handelsintensiven Branche zugehörig in Anlage 4 gelistet ist. Die Verringerung der Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen greift für die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden zur Eigenversorgung auf 40 Prozent der EEG-Umlage für Strom, der nach dem 31.12.2017 und vor dem 01.01.2019 verbraucht wird, wenn die KWK-Anlage von dem Letztverbraucher erstmals nach dem 31.07.2014, aber vor dem 01.01.2018 zur Eigenversorgung genutzt worden ist. Die Übergangsbestimmungen werden angepasst. |
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | |
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Fassung | 05.12.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 45 vom 11.12.2019 S. 2002 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Regelungen zu Gasverbindungsleitungen mit Drittstaaten aufgenommen. Dabei handelt es sich um Fernleitungen zwischen einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem Drittstaat. Fernleitungsnetze können von unabhängigen Systembetreibern betrieben werden. Es können auch unabhängige Transportnetzbetreiber durch vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen benannt werden. Bestehende Gasverbindungsleitungen, die zwischen Deutschland und einem anderen Land verlaufen und vor dem 23.05.2019 fertig gestellt worden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von den Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber und den Vorgaben zum Netzzugang befristet freigestellt werden. |
Fassung | 30.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 44 vom 05.12.2019 S. 1942 |
Änderung | § 111b |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird formal angepasst. |
Fassung | 20.11.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1626 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Datenschutzrechtliche Vorschriften werden an europarechtliche Vorgaben angepasst. Dabei werden vorwiegend redaktionelle Änderungen vorgenommen, insbesondere Begrifflichkeiten angepasst. Die Vorgaben an die Bundesnetzagentur bzgl. Errichtung und Betrieb des Marktstammdatenregisters werden angepasst. |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 41 vom 25.11.2019 S. 1719 |
Änderung | § 118 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Übergangsregelungen werden angepasst. Die Freistellung vom Netzzugangsentgelt für bestimmte Pumpspeicherkraftwerke gilt nicht für Anlagen, in denen durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist. |
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) | |
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Fassung | 05.12.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 45 vom 11.12.2019 S. 2008 |
Änderung | Diverse §§, Anlage 9 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse AM (Roller) wird für die Länder, die von der entsprechenden Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, auf 15 Jahre herabgesetzt. Es wird eine entsprechende Schlüsselzahl für die Fahrerlaubnis geschaffen, die derartige Fahrerlaubnisse kennzeichnet, die dann nur im Gebiet des jeweiligen Landes gelten. Im Übrigen werden Regelungen zur Speicherung von Daten im Fahrerlaubnisregister sowie zum Datenaust... |
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