TRBA 230: Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft
Fassung 04.12.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 64 vom 04.12.2019 S. 1295
Änderung Neufassung (löst bisherige Version ab)
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Mit der Neufassung wird die TRBA umfassend überarbeitet und aktualisiert. Dabei wird die TRBA komprimiert. Die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden konkretisiert und weiter erläutert. Die Regelungen zur Unterrichtung der Beschäftigten, zu den Anzeige- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers und zur Zusammenarbeit von Arbeitgebern sowie zur Beauftragung von Fremdfirmen finden sich in der Neufassung nicht mehr.
 
TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
Fassung 01.10.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 44-58 vom 18.11.2019 S. 1166
Änderung Aufhebung Teil 5
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Teil 5 der TRBS 1201 wird aufgehoben. Die entsprechenden Anforderungen finden sich nun in der TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen".
 
TRBS 3151/TRGS 751: Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
Fassung 10.10.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 62/63 vom 28.11.2019 S. 1242
Änderung Neufassung (löst bisherige Version ab)
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Mit der Neufassung wird die Technische Regel umfassend aktualisiert.

Es wird eine inhaltliche Anpassung an die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung vorgenommen, die durch die Technische Regel konkretisiert werden. Auch die Kohärenz mit der CLP-Verordnung wird überprüft. Und die Technische Regel wird im Hinblick auf die TRBS 3146/TRGS 746 angepasst und abgeglichen.

Im Hinblick auf Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff bzw. für Flüssigerdgas (LNG) gelten nun zusätzliche Anforderungen.

Die Regelungen zur Anordnung der Lagerbehälter in 4.1.4 werden neu strukturiert.

Zudem ergeben sich Anpassungen im Hinblick auf die Ermittlung der Gefahrenbereiche, die Festlegungen zu explosionsgefährdeten Bereichen sowie auf technische Anforderungen zu Stilllegung und Außerbetriebnahme.
 
TRGS 500: Schutzmaßnahmen
Fassung 10.10.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 66/67 vom 13.12.2019 S. 1330
Änderung Neufassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Mit der Neufassung wird die Technische Regel umfassend aktualisiert und redaktionell an die aktuelle Fassung der Gefahrstoffverordnung angepasst.

Neu aufgenommen wird die Darstellung des "STOP-Prinzips". Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben für jeweils verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen wie folgt:

S - Substitution

T - Technische Schutzmaßnahmen

O - Organisatorische Schutzmaßnahmen

P - Persönliche Schutzmaßnahmen

Die allgemein gültigen Schutzmaßnahmen für Staub werden aus der TRGS 504 übernommen. Die TRGS 504 geht in der neuen TRGS 500 auf.

Die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit KMR-Stoffen (kanzerogene/mutagene/reproduktionstoxische Stoffe) werden angepasst. Es werden diesbezüglich Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen aufgenommen.

Zudem werden Schutzmaßnahmen zu sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen (z.B. kalt, heiß, erstickend) aufgenommen.

Es wird ein neuer Abschnitt "Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen" eingefügt.

Die bisherige Anlage 4 "Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung" wird überarbeitet und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.
 
TRGS 504: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (abgelöst)
Fassung 10.10.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 66/67 vom 13.12.2019 S. 1330
Änderung Abgelöst
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Technische Regel für Gefahrstoffe wird durch die Neufassung der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" abgelöst und geht vollständig in dieser auf. Die Regelungen zu Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A-/E-Staub finden sich nunmehr dort.
 
TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI)
Fassung 23.09.2019
Fundstelle GMBl. Nr. 40 17.10.2019 S. 786
Änderung Diverse Nummern, Anlagen
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Der Anwendungsbereich der Technischen Regel wird in Bezug auf die neu eingefügte Anlage 9 ("Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)") angepasst. Es wird klargestellt, dass dort für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern und anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zur Festlegung der Schutzmaßnahmen gegeben und Festlegungen zur erforderlichen Q...

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