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Neue, geänderte und neu gefasste Vorschriften (Archiv) / 24.3 Landesrecht
Die Bauordnung wird an europarechtliche Vorgaben angepasst. Dies betrifft insbesondere die Definition von Bauprodukten und den korrespondierenden Abschnitt zu Bauarten und Bauprodukten. Dort werden insbesondere auch die Vorgaben zur Dokumentation angepasst.
Die Allgemeinen Anforderungen in Art. 3 werden angepasst und beziehen sich nunmehr teilweise explizit nur noch auf Bauarten/Bauprodukte.
Es wird eine Regelung zu Technischen Baubestimmungen eingefügt. Diese vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr öffentlich bekanntgemachten Bestimmungen sind zu beachten.
Mit der Neufassung wird das Gesetz umfassend aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Bauprodukten; hier werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt.
Anlagenverordnung (VawS) Bremen (aufgehoben)
Fassung
4.9.2018
Fundstelle
Brem.GBl. Nr. 75 vom 12.9.2018 S. 421
Änderung
Landesrechtliche Aufhebung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz
Die bremische Anlagenverordnung wird landesrechtlich aufgehoben.
Bekanntmachung der DIN-Normen 4102-4:2016-05, 4108-3:2014-11, 4108-4:2017-03, 4108-10:2015-12 und 18065:2015-03
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz
Folgende DIN-Normen werden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht:
DIN 4102-4:2016-05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile;
DIN 4108-3:2014-11 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung;
DIN 4108-4:2017-03 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und Feuchteschutz technische Bemessungswerte;
DIN 4108-10:2015-12 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe;
DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße.
Die Anforderungen an Bauliche Anlagen werden erweitert und konkretisiert. Zum Schutz des Klimas sind Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.
Die Vorgaben zu den Grenzabständen werden angepasst.
Die Regelungen zu den Bauprodukten werden umfassend aktualisiert und an europarechtliche Vorgaben angepasst.
Die Vorschrift zu den Technischen Baubestimmungen und die Anlage werden angepasst.
Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz wird eine neue BauO NRW 2018 gefasst, die die Fassung vom 1.3.2000 ablösen wird (statt der ursprünglich geplanten BauO NRW 2016). Es bleibt bei der Ablösung zum 1.1.2019.
Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) (ab 1.1.2019)
Fassung
21.7.2018
Fundstelle
GV NRW Nr. 19 vom 3.8.2018 S. 421
Änderung
Neufassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz
Mit der Neufassung wird die BauO NRW 2016, die eigentlich zum 1.1.2019 in Kraft treten sollte, aufgehoben und ersetzt. Die aktualisierte Neufassung enthält vor allem redaktionelle Anpassungen. Die inhaltliche Struktur der Regelungen wird beibehalten.
Die Regelung zur Genehmigungsfreistellung wird angepasst. Für bestimmte Wohngebäude (mit Wohnfläche über 5.000 qm) und öffentliche Anlagen, die für eine Nutzung durch mehr als 100 Besucher pro Tag ausgelegt sind, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie sich innerhalb des Sicherheitsabstandes zum Betriebsbereich nach BImSchG befinden.
Die Regelung zur Beteiligung von Nachbarn und Öffentlichkeit wird angepasst.