Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: REACH
Fassung 04.08.2021
Fundstelle ABl. L 282 vom 05.08.2021 S. 29
Änderung Anhang XVII
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In Anhang XVII ("Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird ein Eintrag zu perfluorierten Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14-PFCA), ihren Salzen und C9-C14-PFCA-verwandten Stoffen neu gefasst.
Fassung 20.07.2021
Fundstelle ABl. L 259 vom 21.07.2021 S. 1
Änderung Anhang XVII
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In Anhang XVII ("Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse") wird der Eintrag zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Hinblick auf Granulate oder Mulche zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich angepasst.
Fassung 08.07.2021
Fundstelle http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
Änderung Aktualisierung SVHC-Kandidatenliste
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die ECHA hat am 8.7.2021 die Kandidatenliste um acht neue Stoffe erweitert. Damit enthält die Liste nunmehr 219 Stoffe bzw. Stoffgruppen.

1,4-Dioxan – CAS-Nr. 123-91-1

Aufnahmegrund krebserzeugend (Artikel 57a), ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f), ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)

Verwendung als Lösungsmittel bei der Synthese von Chemikalien.

2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere

Aufnahmegrund fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Verwendung als Duftstoff in der Kosmetikindustrie. Weitere Verwendungen sind in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren und Wachsmischungen.

2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP); 2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribrom-Derivat / 3-Brom-2,2-bis(brommethyl)-1-propanol (TBNPA); 2,3-Dibrom-1-propanol (2,3-DBPA) – CAS-Nrn. 3296-90-0, 36483-57-5, 1522-92-5, 96-13-9

Aufnahmegrund krebserzeugend (Artikel 57a)

Verwendung an Industriestandorten als reaktives Flammschutzmittel-Zwischenprodukt bei der Herstellung von Polymerharzen. TBNPA wird auch in der Polymerproduktion zur Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet, einschließlich Compoundierung und Konversion. DBPA wird als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Feinchemikalien und Chemikalien einschließlich der Herstellung von Massenchemikalien im großen Maßstab verwendet.

4,4'-(1-Methylpropyliden)bisphenol – CAS-Nr. 77-40-7

Aufnahmegrund ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f), ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)

Stoff ist nicht unter REACH registriert und daher liegen keine Informationen zu Verwendungen vor. In den USA kann BPB bei der Herstellung von Phenol- und Polycarbonatharzen verwendet werden. Darüber hinaus kann BPB aus Harzauskleidungen freigesetzt werden, die als Korrosionsinhibitoren zur Beschichtung von Dosen in der Lebensmittelindustrie verwendet werden.

Glutaral – CAS-Nr. 111-30-8

Aufnahmegrund ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)

Verwendung hauptsächlich als Biozid sowie bei der Ledergerbung, Röntgenfilmverarbeitung und in der Kosmetikindustrie.

Mittelkettige Chlorparaffine (MCCP) (UVCB-Stoffe bestehend aus mehr als oder gleich 80 % linearen Chloralkanen mit Kohlenstoffkettenlängen im Bereich von C14 bis C17)

Aufnahmegrund PBT – persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d), vPvB – sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Verwendung als Flammschutzmittel und als sekundäre Weichmacheradditive in Kunststoffen, Dichtstoffen, Gummi und Textilien. Zu den sonstigen Verwendungen gehören Additive in Kühl- und Schmiermitteln in Maschinen und Herstellung von Metallprodukten.

Orthoborsäure, Natriumsalz – CAS-Nr. 13840-56-7

Aufnahmegrund fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Stoff ist nicht unter REACH registriert und daher liegen keine Informationen zu Verwendungen vor. Es gibt jedoch einige, wenn auch sehr begrenzte, Informationen über die Verwendung als Lösungsmittel und Korrosionsinhibitor. Da erwartet wird, dass Orthoborsäure, Natriumsalz ähnliche Eigenschaften wie die Natriumborate hat, kann es als Alternative verwendet werden.

Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in para-Position) mit C12-reichen verzweigten Alkylketten aus der Oligomerisierung, die alle einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfasst (PDDP)

Aufnahmegrund fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c), ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f), ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)

Verwendung in der Lieferkette überwiegend als chemische...

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