Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) | |
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Fassung | 11.6.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 21 vom 14.6.2019 S. 754 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen zur behördlichen Aufsicht werden angepasst. Umfassend angepasst werden auch die Normen zu den Tarifen sowie eine Verordnungsermächtigung und die Norm zur Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter. Die Änderungen gelten ab dem 1.9.2019. |
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | |
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Fassung | 18.3.–15.6.2019 |
Fundstelle | Diverse Fundstellen im Bundesanzeiger Amtlicher Teil (Banz AT); Datenbank Rigoletto: https://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/welcome.do |
Änderung | Allgemeinverfügungen zur Einstufung zahlreicher Stoffe |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Bei Verwendung der Stoffe muss die Wassergefährdungsklasse (s. Datenbank Rigoletto) berücksichtigt werden. |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | |
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Fassung | 30.4.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 17 vom 7.5.2019 S. 554 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Verordnung wird angepasst. Dabei werden insbesondere begriffliche Änderungen und Anpassungen vorgenommen. In Anhang 2 "Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen" wurde der Abschnitt zu Druckanlagen neu gefasst: Er enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Druckanlagen, z. B. Dampfkessel und andere Druckbehälter. Die Prüfpflichten bestimmter Druckanlagen hängen von den in ihnen enthaltenen Stoffen und Gemischen ab. Die Änderungen sind aufgrund von Änderungen der CLP-Verordnung erforderlich. Dabei wird i. W. die Regelungstechnik angepasst. Es wird nun nicht mehr lediglich auf die CLP-Verordnung verwiesen, sondern die H-Sätze (Gefahrenhinweise) werden in der Betriebssicherheitsverordnung selbst genannt. Die Anwendung der Verordnung wird dadurch vereinfacht, inhaltlich ändert sich nichts. Auch die Sonderregelungen für die Prüfung bestimmter Druckanlagen werden angepasst. |
Bewachungsverordnung (BewachV) | |
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Fassung | 3.5.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 18 vom 10.5.2019 S. 692 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Verordnung wird neu gefasst. Dabei werden die Regelungen gestrafft und aktualisiert. |
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) | |
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Fassung | 8.4.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 12 vom 11.4.2019 S. 432 |
Änderung | § 47 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Rechtsgrundlage für den Erlass von Dieselfahrverboten wird angepasst. Diese kommen grundsätzlich nur in Gebieten in Betracht, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist. Für verschiedene Schadstoffklassen, bestimmte Busse und Kommunalfahrzeuge sowie bestimmte Handwerker- und Lieferfahrzeuge bestehen Ausnahmeregelungen. Solche Fahrzeuge dürfen nur dann von Dieselfahrverboten erfasst werden, wenn die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid anderenfalls nicht sichergestellt werden kann. |
Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) | |
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Fassung | 13.6.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 22 vom 19.6.2019 S. 804 |
Änderung | Diverse §§, Anlage 2 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen zu Feuerungsanlagen zur Verbrennung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr finden sich nunmehr in der neu erlassenen 44. BImSchV. Die Normen zu Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt werden dementsprechend aufgehoben. |
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG) | |
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Fassung | 13.5.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 19 vom 16.5.2019 S. 706 |
Änderung | Diverse §§, Anlage 2 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen im EEG zum Einspeisemanagement werden mit Wirkung zum 1.10.2021 aufgehoben. Der Höchstwert für Strom aus Solaranlagen wird ebenfalls zum 1.10.2021 auf 7,5 Cent/kWh herabgesetzt. Diverse Verweise werden angepasst. |
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) | |
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Fassung | 30.4.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 17 vom 7.5.2019 S. 554 |
Änderung | § 20 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird formal angepasst. |
Energiesteuergesetz (EnergieStG) | |
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Fassung | 22.6.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 23 vom 27.6.2019 S. 856 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur Steuerentlastung für den Eigenverbrauch wird angepasst, ebenso die Regelung zur generellen Steuerentlastung für die Stromerzeugung. Das Inkrafttreten der Änderungen muss vom Bundesfinanzministerium gesondert bekannt gegeben werden. |
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | |
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Fassung | 13.5.2019 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 19 vom 16.5.2019 S. 706 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Durch das Gesetz soll der Netzausbau beschleunigt werden, um das Fortschreiten der Energiewende zu sichern. Das Genehmigungsverfahren wird vereinfacht, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Gewährleistung von Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beeinträchtigen. Auch bestehende... |
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