Bauordnung Berlin (BauOBln) | |
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Fassung | 12.10.2020 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 48 vom 24.10.2020 S. 807 |
Änderung | § 87 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird an Europarecht angepasst. |
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) | |
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Fassung | 18.12.2020 |
Fundstelle | GVBl. I Nr. 44 vom 18.12.2020 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasserfahrzeuge genutzt werden können und sollen, werden ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Regelung zu Abstandsflächen und Abständen wird angepasst. Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände werden bei der Bemessung der Abstandsflächen nur noch dann nicht berücksichtigt, wenn sie nicht mehr als 1 Meter vortreten und mindestens 2 Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben. Eine Abweichung von den Abstandsflächen und Abständen kann ausnahmsweise zugelassen werden. Der Antrag zur Verlängerung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung kann nunmehr auch in Textform gestellt werden. In Kellergeschossen, deren tragende und aussteifende Bauteile feuerbeständig sein müssen, müssen die Wände notwendiger Flure als raumabschließende Bauteile feuerbeständig sein. Die Regelung zu notwendigen Stellplätzen/notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder wird im Hinblick auf die Verwendung des Ablösungsbetrages angepasst. Für die Kommunikation des Bauherrn mit der Behörde bzgl. bestimmter Mitteilungen ist die Textform nunmehr in der Regel ausreichend. Diverse Regelungen zu den Bauaufsichtsbehörden und zum behördlichen Verfahren werden angepasst. Es wird u.a. die Typengenehmigung eingeführt, die auf Antrag für bauliche Anlagen erteilt wird, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen. Zudem werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Im Hinblick auf die erwartete Bekanntmachung der Musterholzbaurichtlinie werden Anforderungen an die Feuerbeständigkeit von Baustoffen bzw. an die Beschaffenheit von Außenwänden (hinterlüftete Außenwandbekleidungen) angepasst. Diese Änderungen gelten erst ab dem Inkrafttreten der Musterholzbaurichtlinie. |
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) | |
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Fassung | 22.09.2020 |
Fundstelle | Brem.GBl. Nr. 4 vom 02.10.2020 S. 963 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu Stellplätzen, Fahrradabstellplätzen und Mobilitätsmanagement wird angepasst, ebenso die Regelung zum barrierefreien Bauen. Es werden weitere Ausnahmen zum Erfordernis einer bauaufsichtlichen Prüfung eingefügt. |
Niedersächsische Bauordnung (NbauO) | |
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Fassung | 10.11.2020 |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 40 vom 17.11.2020 S. 384 |
Änderung | Diverse §§, Anhang |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu den Grenzabständen wird angepasst. Zum 01.03.2021 wird die Typengenehmigung eingefügt. Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eine Typengenehmigung. |
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) | |
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Fassung | 01.12.2020 |
Fundstelle | GV. NRW Nr. 54 vom 07.12.2020 S. 1109 |
Änderung | § 87 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Verordnungsermächtigung wird angepasst. |
Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) | |
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Fassung | 18.11.2020 |
Fundstelle | GVBl. LSA Nr. 43 vom 26.11.2020 S. 660 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zu Kinderspielplätzen wird neu gefasst. Auch Regelungen zu Stellplätzen und Barrierefreiheit werden angepasst. Es wird die Typengenehmigung eingeführt. Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag eine Typengenehmigung durch die obere Bauaufsichtsbehörde erteilt Die Änderungen gelten ab dem 01.03.2021. |
Bauordnung Thüringen (ThürBO) | |
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Fassung | 23.11.2020 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 28 vom 30.11.2020 S. 560 |
Änderung | §§ 26, 28, 60 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Bauteile, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, aus brennbaren Baustoffen sind zulässig, sofern sie den Technischen Baubestimmungen entsprechen. Auch hinterlüftete Außenwandbekleidungen, die den Technischen Baubestimmungen entsprechen sind, mit Ausnahme der Dämmstoffe, aus normalentflammbaren Baustoffen zulässig. Die Regelung zu Verfahrensfreien Bauvorhaben wird angepasst. |
Fundstelle | GVBl. Nr. 28 vom 30.11.2020 S. 561 |
Änderung | § 73a |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Typengenehmigung wird eingeführt. Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch die obere Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. |
Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO BW) | |
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Fassung | 08.12.2020 |
Fundstelle | GBl. Nr. 45 vom 22.12.2020 S. 1182 |
Änderung | §§ 7, 11, 45 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur Bemessung der Rett... |
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