Der Haupthinderungsgrund einer Unterweisung mit elektronischen Mitteln – das wird aus dem Vorgenannten deutlich – ist die mangelnde Möglichkeit der Kommunikation. Rückfragen zum inhaltlichen wie sprachlichen Verständnis konnten bislang nicht gestellt werden. E-Learning stellte sich ebenfalls als "Einbahnstraße" dar.

Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen sehr kurzfristig dazu gezwungen, Dinge, die man vorher für kaum denkbar oder möglich hielt, rasch und technisch möglichst einfach umzusetzen. Hatte man auf Arbeitgeberseite

  • noch Bedenken, wenn das Thema "Homeoffice" auf die Tagesordnung kam,
  • wollte man zwar irgendwann den Besprechungstourismus durch eine Videokonferenzanlage eindämmen und vor allem
  • auch die Fortbildung von Reiseaufwand befreien,

mussten diese Pläne nun praktisch innerhalb weniger Tage umgesetzt werden. Seitdem

  • ist Arbeiten im Homeoffice zur Normalität geworden,
  • werden Besprechungen durch geeignete Software über den Bürorechner oder mobile Geräte abgewickelt, wobei die Technik auch ungewöhnliche Möglichkeiten eröffnet, Präsentationen und Filme zu integrieren, und
  • sind Webinare der Standard moderner Fortbildung geworden und
  • sind die meisten Unternehmen und Arbeitsplätze in Bezug auf Software und Hardware auf einem aktuellen Stand.

Diese Entwicklungen bieten die Möglichkeit, auch interne Fortbildung in einem kommunikativen Prozess darzustellen und damit vielen Vorbehalten gegen eine elektronische Form der Unterweisung den Boden zu entziehen. Rückfragen sind möglich, Testverfahren, die nicht nach dem Motto "try and error" ablaufen müssen, sind ohne Probleme durchführbar und die Überwindung sprachlicher Hürden ist kein Hexenwerk mehr.

Fazit: In Unternehmen, die den Umstieg in die Welt virtueller Kommunikation vollzogen haben, spricht unter bestimmten Voraussetzungen nichts mehr gegen eine Unterweisung vollständig mit elektronischen Hilfsmitteln.

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