Begriff

"Mpox" wird durch das Monkeypox-Virus (dt. früher "Affenpocken"-Virus) verursacht. Es handelt sich um eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit (Zoonose). Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bei engem Kontakt ebenfalls möglich. Eine Monkeypox-Erkrankung verläuft bei den meisten Menschen mild und heilt i. d. R. von alleine ab. Insbesondere bei Kindern oder Personen mit geschwächtem Immunsystem wurden auch schwere Verläufe beobachtet. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen, sogar dann noch, wenn sie innerhalb von 4 Tagen nach dem Kontakt verabreicht wird.

Nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde die "Affenpocken"-Erkrankung am 28.11.2022 in "Mpox" umbenannt, weil bei Namen für Krankheiten Hinweise auf bestimmte Länder, Regionen oder Tiere vermieden werden sollen und zudem der Name leicht aussprechbar sein soll. Das Virus selbst wird vom International Committee on Taxonomy of Viruses ICTV weiterhin als "Monkeypox-Virus" in der biologischen Klassifikation geführt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Infektionsschutzgesetz: Um Mpox-Erkrankungen zu erfassen und deren Weiterverbreitung zu verhindern, werden diagnostizierte Fälle systematisch erfasst. Es besteht eine Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG und eine Labor-Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 IfSG. Öffentlich empfohlene Schutzimpfung gegen Mpox nach § 20 Abs. 3 des IfSG durch STIKO-Empfehlung vom 21.6.2022.
  • Tiergesundheitsgesetz: In Deutschland sind Säugerpocken (Orthopoxinfektionen) bei vielen Säugetieren eine meldepflichtige Tierkrankheit nach § 26 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 1 und Nummer 21 der Anlage der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten.

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