Zusammenfassung
Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch: Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach unten, gelegentlich aber auch von unten nach oben. Männer werden eher auf der fachlichen Ebene attackiert. Angriffe gegen Frauen kommen dagegen vermehrt im sozialen Miteinander vor.
Mobbing lässt sich nicht auf ein simples Täter-Opfer-Schema reduzieren. Mobbinghandlungen können Angriffe, Ausgrenzungen oder Verletzungen sein: Da wird z. B. ein Kollege mundtot gemacht oder alle verlassen den Raum, wenn die Kollegin ihn betritt, oder jemand wird ständig als Versager bezeichnet. Auch Attacken gegen die Lebenssituation – hier spielen z. B. Homosexualität oder gesundheitliche Einschränkungen immer wieder eine Rolle – gehören dazu.
Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing 1997 als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte definiert. Schutz- und Handlungsmöglichkeiten gegen Mobbing ergeben sich aus ...
- dem Grundgesetz: Laut Art. 1 ist die Würde des Menschen unantastbar. Art. 2 beinhaltet die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- § 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Danach stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen und auf eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu achten. Das beinhaltet auch den Schutz vor psychischen Belastungen.
- dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Auch hier findet sich der Begriff Mobbing nicht wörtlich. Allerdings definiert § 3 Abs. 3, dass eine Belästigung dann eine Benachteiligung ist, "wenn die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird". Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um vor Benachteiligungen zu schützen.
- dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): In § 75 BetrVG sind die Grundsätze festgelegt, wie Betriebsangehörige zu behandeln sind. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu schützen. Er hat folglich dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb nicht gemobbt wird.
Urteil: 2013 erhielt ein Oberarzt 53.000 EUR Schadensersatz wegen Mobbing durch nicht gerechtfertigte Aufgabenentziehung vom Arbeitgeber bzw. Schikanierung und Degradierung. Das Urteil sprach das Arbeitsgericht Leipzig gegen den Chefarzt der Klinik aus (ArbG Leipzig, Az 9 Ca 2854/11).
1 Ursachen von Mobbing
Mobbing beginnt schleichend und ist ein langwieriger Prozess. Durchschnittlich 15 Monate sind Mobbing-Opfer dem Psycho-Terror am Arbeitsplatz ausgesetzt. Häufig werden die Attacken hinter "Scherzen" versteckt, anonym durchgeführt oder mit "objektiven Daten" unterfüttert. So ist die Böswilligkeit nur schwer zu beweisen.
Doch warum kommt es überhaupt dazu, dass Kollegen andere Kollegen schikanieren, bis diese krank werden? Was treibt einen Chef dazu, einen Mitarbeiter zu drangsalieren, bis er kündigt? Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft kommen mehrere zusammen. Zu den wichtigsten Auslösern zählen:
- Mängel in der Arbeitsorganisation, z. B. durch unbesetzte Stellen oder mangelhaftes Zeitmanagement;
- Schwächen im Führungsverhalten, z. B. durch mangelnde Vorbildfunktion der Vorgesetzten oder Vernachlässigung der Fürsorgepflicht;
- eine besondere soziale Stellung der Betroffenen, wie z. B. Geschlecht, Nationalität oder Behinderung;
- Schwächen in der betrieblichen Moral, etwa durch Wegschauen bei nicht korrektem Verhalten oder Ignorieren bzw. Duldung von Fehlverhalten.
2 Mobbinghandlungen
Für Mobbing gibt es bisher weder eine einheitliche theoretische Grundlage noch eine zuverlässige Messung. Deshalb greift man auch heute noch auf die Definition des Psychologen Heinz Leymann aus dem Jahr 1995 zurück: "Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet." Leymann klassifizierte zudem 45 verschiedene Mobbinghandlungen in 5 Gruppen:
- Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen,
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen,
- Auswirkungen auf das soziale Ansehen,
- Angriffe auf die Berufs- und Lebenssituation,
- Angriffe auf die Gesundheit.
Der Psychologe Axel Esser, der Arbeitsrechtler Martin Wolmerath und der Personalentwickler Klaus Niedl unterteilten die Handlungen im Jahr 2000 in nur 2 Kategorien:
- Mobbing auf der Arbeitseben...
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