• Beratung zu Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen bei Herstellung von Mauerwerk aus natürlichen und künstlichen Mauersteinen bzw. bei Montage von Bauwerksteilen (z. B. Zement, Kalk, Mörtel, Kleber) unter Beachtung der Substitution von Gefahrstoffen,
  • Hinweise zu Auswahl und richtigem Einsatz von PSA (Fuß-, Knie- und Handschutz, Kopf- und Augenschutz, Atemschutz),
  • Unterstützung bei Erstellung eines Hygiene- und Hautschutzplans für die Beschäftigten einschließlich ihres hygienischen Verhaltens am Arbeitsplatz,
  • Beratung zu Auswahl und Installation geeigneter Lampen und Leuchten für die Arbeitsplatz- und Allgemeinbeleuchtung an Arbeitsplätzen bzw. in Arbeitsstätten,
  • Einflussnahme auf die Vermeidung einer psychischen Belastung infolge monotoner Tätigkeiten und von Mängeln in der Arbeitsorganisation durch einen sinnvollen Wechsel von Arbeitsstellen bzw. Tätigkeiten und einer optimalen Organisation der Arbeitsabläufe,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge aufgrund der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Maurern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Maurer aufgrund der typischen Gefährdungen durch[2]

  • G 1.4 "Staubbelastung": Einatmen von Staub bei der Be- und Verarbeitung von Mauersteinen;
  • G 20 "Lärm": Gefahr einer unzulässig hohen Lärmimmission beim Arbeiten mit handgeführten Maschinen (z. B. Steinsägen, Schlagbohrmaschinen);
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Gesundheitsgefährdung der Atemwege durch staubemittierende Arbeitsstoffe;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Gefahr von Erkrankungen der Haut durch toxisch bzw. allergisch bedingtes Hautekzem beim Umgang mit chromathaltigen Zement (Maurerkrätze);
  • G 46 "Belastung des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Muskuloskelettale Beschwerden bei lang andauernden ungünstigen Arbeitshaltungen beim Setzen von üblichen und großformatigen Mauersteinen;
  • bei langjähriger beruflicher UV-Exposition Gefahr einer Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung bei Maurertätigkeiten im Freien;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Gefahr von Monotonie und Ermüdung beim Setzen von Mauersteinen.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit bei Fahrten zu Baustellen mit Fahrzeug;
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Absturzes beim Setzen von Mauersteinen unter Zuhilfenahme von Gerüsten.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.
[2] Hoffmann et al.: Gesundheitsgefahren bei Maurern, Schriftenreihe Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin in der Bauwirtschaft, BG Bau Abschlussbericht 13, 1998.

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