Begriff

Leitern sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen oder Stufen, die mit Holmen verbunden sind. Je nach Anwendung gibt es unterschiedliche Leiterbauarten, wie z. B. Anlegeleiter, Stehleiter, Mehrzweckleiter, Podestleiter, Hängeleiter oder Mastleiter.

Leitern werden als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, verwendet. Oder sie stellen selbst einen hochgelegenen Arbeitsplatz dar. Im Umgang mit Leitern sind Personen v. a. durch Absturz gefährdet. Daher sind zur Unfallverhütung besondere Bestimmungen und Regeln zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aus den folgenden Vorschriften ergeben sich Forderungen zum Umgang mit Leitern:

  • Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • DGUV-I 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • DIN EN 131-1 "Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • DIN EN 131-2 "Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 131-3 "Leitern – Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge