Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1]

  • Pädagogische Fähigkeit zur Vermittlung von Fachwissen, gleichzeitig aber auch von gesellschaftlichen Werten und Normen,
  • Übernahme von altersangemessenen Bildungs- und Erziehungsfunktionen,
  • didaktische Aufbereitung der zu vermittelnden Inhalte,
  • Unterbreitung von gruppenangemessenen bzw. individuell angepassten Lernangeboten,
  • Förderung der Lernfähigkeit der Gruppe bzw. einzelner Schüler,
  • Kontrolle und Bewertung des Lernerfolgs,
  • bei Vorhandensein der Befähigung für besondere Schülergruppen (z. B. für mobilitätseingeschränkte Personen) wird eine Einstellung auf spezifische Situationen der jeweiligen Schüler erwartet,
  • Hinwendung von ehemals konventionellen Lehrmitteln (Tafel, Kreide, Papier und Stift) zu elektronischen, audiovisuellen Lehr- und Lernmitteln (Computer, Videotechnik, interaktive Wandtafel),
  • gewisser Anspruch an Flexibilität hinsichtlich der zu unterrichtenden Fächer im Krankheitsfall,
  • Übernahme von Unterrichts- und gleichzeitig Verwaltungsaufgaben,
  • gute Leistungsfähigkeit des Stimm- und Atemorgans,
  • verständliche Aussprache,
  • normales, auch korrigiertes Sehvermögen sowie normales Hörvermögen,
  • gesundes Selbstbewusstsein und Selbstbeherrschung über lange Zeit (Arbeiten mit vielen Schülern auf engem Raum),
  • gute Einfühlsamkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Schülern und der Gesellschaft (viele Entscheidungen wie Notenvergabe, Delegierungen, Versetzungen sind anfechtbar),
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (z. B. Zusammenarbeit mit Eltern),
  • psychologisches Gespür, zielstrebige Geduld, Kontaktfähigkeit und Führungsbegabung ohne Neigung zu Machtmissbrauch.
[1] Scholz/Wittgens, Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2. Aufl. 1992,

BW Bildung und Wissen, Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Band 1, S. 334-337, 1997.

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