Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Fertigung und Montage
1.1 Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung s. Professiogramm Zerspanungsmechaniker

s. Professiogramm Zerspanungsmechaniker

DIN EN ISO 13849

DIN EN ISO 13850

DIN EN ISO 13855
s. Professiogramm Zerspanungsmechaniker
1.2 Einsatz von kollaborierenden Industrierobotern bei kleinen Losgrößen Unfall- und Verletzungsgefahr durch kollaborierende Roboter bzw. Robotik-Geräte

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ASR A4.3

DGUV-I 209-068

DGUV-I 209-069

DGUV-I 209-074

DIN EN ISO 10218-1

DIN EN ISO 10218-2

DIN ISO/TS 15066

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von kollaborierenden Robotersystemen als Bindeglied zwischen vollautomatisierten Anlagen und manuellen Tätigkeiten bei

    • monotonen Tätigkeiten
    • Zwangshaltungen (Beugen, Bücken)
  • Begrenzung von Drücken und Kräften des Roboters, einschließlich des Werkzeugs bei Personenkontakt zur Verhinderung von Verletzungen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Prüfen der Einhaltung existierender biomechanischer Grenzwerte beim Kontakt zwischen Robotersystem und Mensch durch Messung an Kontaktpunkten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen der erforderlichen PSA
1.3 Tätigkeiten an Schweißarbeitsplätzen[2]

Gesundheitsgefährdung durch Einatmen von Schweißrauchen

ggf. Beeinträchtigung des Gehörs

Verblitzen der Augen

Brand- und Explosionsgefahr (s. Professiogramm Kraftfahrzeug-Handwerk Abschn. 7 Nr. 2.1)

ProdSG

BetrSichV

GefStoffV

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ASR A4.3

TRGS 528

TRGS 600

TRGS 800

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 205-002

DGUV-I 209-007

DGUV-I 209-077

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen"

DGUV-Info FB HM-077

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz emissionsarmer Verfahren und Schweißzusatzwerkstoffe
  • Absaugen an Entstehungsstelle, verbunden mit ggf. zusätzlichen lüftungstechnischen Maßnahmen
  • Einsatz von Schweißbrennern mit aufgesetzten Saugdüsen
  • stationäre Erfassung am Schweißarbeitsplatz (Schweißtisch)
  • Raumlüftung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
  • Beachtung der Beschäftigungsbeschränkungen von Jugendlichen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Lärm", "Schweißen und Trennen von Metallen"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Atemschutzgeräten, ggf. fremdbelüftete Schweißhelme mit Atemschutzfilter
  • Schweißer-Schutzschirm mit richtiger Filterstufe benutzen
  • ggf. Tragen von Gehörschutz
2 Arbeits- und Verkehrssicherheit bei Inbetriebnahme
2.1 Kamera-Monitor- und automatische Warnsysteme beim Einsatz mobiler Land- und Baumaschinen[3] Unfall- und Verletzungsgefahr von Beschäftigten im Nahbereich von Land- und Baumaschinen aufgrund ungenügender Sicht des Maschinenbedieners

BetrSichV

TRBS 1201

TRBS 1203

DGUV-R 100-500

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

ISO 5006

DIN EN ISO 15008

DIN EN ISO 16001

Technische Maßnahmen:

  • Anordnung des Monitors im Sichtfeld des Bedieners ohne Einschränkung der Sicht auf den Arbeitsbereich
  • Gewährleistung der Möglichkeit einer spiegelbildlichen Darstellung zur Rückraumüberwachung
  • Realisierung der Farbechtheit des Monitorbildes zwecks deutlicher Erkennbarkeit von Personen und Gegenständen im Gefahrenbereich (z. B. angelegte Schutzkleidung)
  • maximal zulässige Übertragungszeit[4] nach DIN EN ISO 16001 von 300 ms, empfohlen ≤ 200 ms
  • Orientierung auf Rundumsicht in Echtzeit mit 3D-KMS

Organisatorische Maßnahmen:

  • Achten auf richtige Kalibrierung zur Vermeidung toter Winkel
  • Funktionsüberprüfung des KMS vor Inbetriebnahme der Maschine
  • Monitordaten:

    • Größe 5,5" = 14 cm diagonal
    • Tag-/Nachtumschaltung
    • integrierte Heizung zur Verhinderung von Beschlag/Vereisung
  • Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung auf den Monitor
  • Kennzeichnung des Monitor-Systems mit Angabe von Hersteller, Typ und Seriennummer
  • Prüfung des KMS durch befähigte Person nach TRBS 1201

    • Ordnungsprüfung: Vollständigkeit erforderlicher Unterlagen; Art und Umfang der Prüfung, Einhaltung der Prüffristen
    • Technische Prüfung: äußere und/oder innere Sichtprüfung, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung
    • Erstellen einer Betriebsanweisung und regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
    • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Warnwesten auf Baustellen
  • vor Schichtbeginn Prüfung von Funktion und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, der Sicht auf Fahr- und Arbeitsbereiche sowie auf Bedienelemente durch den Bediener
  • bei auftretenden Mängeln Meldung an Aufsichtsführenden und ggf. Einstellen des Betriebs
2.2 Zugangssysteme[5]

Arbeitserschwernisse bzw. ...

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