Kurzbeschreibung

Organisatorische und technische Anforderungen gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Hinweise zu Lärmminderungsmaßnahmen, Inhalte der Gefährdungsbeurteilung, Lärmbereiche usw.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dabei

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm,
  • Auslösewerte und Expositionswerte,
  • Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung),
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen dazu,
  • zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Achtstundenschicht hinaus,
  • Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln,
  • Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören,
  • Herstellerangaben zu Lärmemissionen
berücksichtigt?
   
2)

Wurden Lärmmessungen durchgeführt, um festzustellen, ob und wo die Auslösewerte für Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel erreicht oder überschritten werden?

  • untere Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel 80 dB(A) bzw. 135 dB(C)
  • obere Auslösewerte 85 dB(A) bzw. 137 dB(C)
   
3) Gibt es alternative Arbeitsverfahren mit verringerter Exposition der Beschäftigten durch Lärm?    
4) Wird bei Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel das Ziel der Lärmminderung berücksichtigt?    
5) Wird auf eine lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze geachtet?    
6) Wurden technischen Maßnahmen zur Luftschallminderung (Abschirmung, Kapselung) und zur Körperschallminderung (Körperschalldämpfung oder -dämmung, Körperschallisolierung) getroffen?    
7) Gibt es Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen?    
8)

Wurden arbeitsorganisatorische Maßnahmen umgesetzt zur Lärmminderung durch

  • Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exposition,
  • Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition?
   
9) Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten bzw. veranlasst?    
10) Wird geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt, wenn die unteren Auslösewerte nicht eingehalten werden können?    
11) Wird darauf geachtet, dass die Beschäftigten den Gehörschutz verwenden, wenn einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten wird?    
12) Wird der Gehörschutz regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft?    
13) Sind Arbeitsbereiche als Lärmbereiche gekennzeichnet, wenn einer der oberen Auslösewerte (85 dB(A) bzw. 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird?    
14) Können Lärmbereiche technisch abgegrenzt werden?    
15) Ist sichergestellt, dass sich im Lärmbereich nur Beschäftigte aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert?    
16) Gibt es ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden?    
17) Wird darauf geachtet, dass in Ruheräumen unter Berücksichtigung ihres Zwecks und ihrer Nutzungsbedingungen, die Lärmexposition so weit wie möglich verringert ist?    

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