Kurzbeschreibung
Organisatorische und technische Anforderungen gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Hinweise zu Lärmminderungsmaßnahmen, Inhalte der Gefährdungsbeurteilung, Lärmbereiche usw.
Checkliste
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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dabei
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2) | Wurden Lärmmessungen durchgeführt, um festzustellen, ob und wo die Auslösewerte für Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel erreicht oder überschritten werden?
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3) | Gibt es alternative Arbeitsverfahren mit verringerter Exposition der Beschäftigten durch Lärm? | ||
4) | Wird bei Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel das Ziel der Lärmminderung berücksichtigt? | ||
5) | Wird auf eine lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze geachtet? | ||
6) | Wurden technischen Maßnahmen zur Luftschallminderung (Abschirmung, Kapselung) und zur Körperschallminderung (Körperschalldämpfung oder -dämmung, Körperschallisolierung) getroffen? | ||
7) | Gibt es Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen? | ||
8) | Wurden arbeitsorganisatorische Maßnahmen umgesetzt zur Lärmminderung durch
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9) | Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten bzw. veranlasst? | ||
10) | Wird geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt, wenn die unteren Auslösewerte nicht eingehalten werden können? | ||
11) | Wird darauf geachtet, dass die Beschäftigten den Gehörschutz verwenden, wenn einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten wird? | ||
12) | Wird der Gehörschutz regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft? | ||
13) | Sind Arbeitsbereiche als Lärmbereiche gekennzeichnet, wenn einer der oberen Auslösewerte (85 dB(A) bzw. 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird? | ||
14) | Können Lärmbereiche technisch abgegrenzt werden? | ||
15) | Ist sichergestellt, dass sich im Lärmbereich nur Beschäftigte aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert? | ||
16) | Gibt es ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden? | ||
17) | Wird darauf geachtet, dass in Ruheräumen unter Berücksichtigung ihres Zwecks und ihrer Nutzungsbedingungen, die Lärmexposition so weit wie möglich verringert ist? |
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