Gelingt es trotz aller technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen nicht, den Tages- bzw. Wochen-Lärmexpositionspegel unter 80 dB(A) bzw. den Spitzenschalldruckpegel unter 135 dB(C) zu senken, ist der Unternehmer verpflichtet, den Arbeitnehmern persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen bei einem Tages- bzw. Wochen-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) bzw. dem Spitzenschalldruckpegel ab 137 dB(C) von den Arbeitnehmern getragen werden. Diese Bereiche sind durch das Symbol "Gehörschutz benutzen" (vgl. Abb. 5) gekennzeichnet.

Die Auswahl der Gehörschutzmittel erfolgt nach der erforderlichen Schalldämmung und nach Aspekten des Tragekomforts und der Hygiene.

Es gibt unterschiedliche Gehörschützer:

  • Gehörschutzstöpsel: Sie werden direkt im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen. Sie bestehen aus elastischem Kunststoff, Watte oder plastischer Masse. Sie müssen vor Gebrauch geformt werden oder werden geformt geliefert. Sog. Otoplastiken werden dabei direkt dem Gehörgang der betroffenen Person angepasst. Gehörschutzstöpsel gibt es einzeln, an Bändern oder an einem Bügel.
  • Kapselgehörschützer: Sie werden über die Ohren gesetzt. Sie können mit einer elektroakustischen Ausrüstung versehen werden, um u. a. Sprache oder Signale wahrnehmen zu können und ein besseres Richtungshören zu ermöglichen. Schwache Signale und Geräusche (also auch Sprache) werden somit bis auf weniger als 85 dB(A) verstärkt.
  • Schallschutzhelme schützen zusätzlich einen Teil des Kopfes gegen Schall.
  • Schallschutzanzüge werden bei ≥ 130 dB eingesetzt, da bei diesen Schallpegeln der gesamte Körper gefährdet ist. In diesem Zusammenhang sind dann ggf. auch Schwingungen zu berücksichtigen.

Die Aussage, dass bei hohem Lärmpegel Kapselgehörschutz und bei niedrigen Lärmpegeln Gehörschutzstöpsel eingesetzt werden, ist falsch. Es gibt inzwischen Gehörschutzstöpsel mit sehr guten Dämpfungseigenschaften. Mit beiden ist eine Schalldämpfung von 20–40 dB zu erzielen, wobei eine höhere Dämpfung i. d. R. eher bei größeren Frequenzen (ab ca. 1.000 Hz) besser realisiert werden kann.

Bei der Auswahl der geeigneten Gehörschützer sind nicht nur die Eigenschaften dieser PSA wichtig. Sie müssen an den Beurteilungspegel und die vorliegenden Frequenzen angepasst sein. Darüber hinaus müssen sie auch Akzeptanz bei den Anwendern finden. Es gibt nicht "den" Gehörschutz. Denken Sie daran, dass die anatomischen Voraussetzungen der Gehörgänge und der Ohrmuscheln bei den jeweiligen Menschen sehr unterschiedlich sein können. Beziehen Sie die Mitarbeiter daher in Testphasen mit ein. Versuchen Sie auch, auf Beschwerden hinsichtlich des Tragekomforts einzugehen.

 
Praxis-Tipp

Hilfen der Berufsgenossenschaften

In den "Lärmschutz-Arbeitsblättern (LSA)" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zusammengefasst :

  • Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234: "Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen – Anforderungen, Grundlagen, Messverfahren, Maßnahmen, Lärmminderungserfolge"
  • Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-243 "Geräuschminderung durch Kapselung"
  • Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 02-375 "Geräuschgeminderte Diamant-Trennscheiben für Steinsägen"
  • DGUV-I 209-023: Lärm am Arbeitsplatz
  • DGUV-I 212-686: Gehörschutz-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust

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