Kurzbeschreibung

Prüfung, ob beim Betrieb von Laboren alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen wurden, z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisung, Hygiene, Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln, Umgang mit neuen Gefahrstoffen, korrekte Abfallbeseitigung.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
I. Sicherer Start der Laborarbeit
1) Genehmigungsbescheide liegen vor    
2)

Gefährdungsbeurteilung

  • Informationsbasis zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung war ausreichend und vollständig
  • Gefährdungsbeurteilung für die auszuführende Tätigkeit ist erstellt vor dem Beginn der Tätigkeit
   
3)

Betriebsanweisungen, Laborordnung, Hygieneplan, Hautschutzplan

  • Betriebsanweisungen für Geräte, Maschinen, Anlagen
  • (Gruppen-) Betriebsanweisungen für Stoffe
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Laborordnung
  • Hygieneplan
  • Hautschutzplan
   
4) Unterweisungen sind durchgeführt    
5)

Sichere Arbeitsweise

  • Maschinen, Anlagen, (Labor-) Geräte, Leitern
  • elektrische Geräte
  • Tätigkeiten im Lärmbereich
  • Tätigkeiten im explosionsgefährdeten Bereich (Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV erstellt)
  • Laserschutz, Strahlenschutz, Röntgenschutz beachtet
  • Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT) werden beachtet
  • Umgang mit Gefahrstoffen, brennbaren Flüssigkeiten, CMR-Stoffen
  • Hygienemaßnahmen beachtet (Desinfektion, Dekontamination, Schwarz-Weiß-Trennung)
   
6)

Persönliche Schutzausrüstung

  • geeignet
  • korrekt aufbewahrt
  • wird von den Mitarbeitern verwendet
   
7)

Korrekter Umgang mit Abfällen

  • geeignete Behälter
  • korrekter Umgang
  • korrekte Beseitigung
   
8)

Organisation sichergestellt

  • Notfallorganisation (Notfallplan mit Notrufnummern für den Brandfall und Erste Hilfe)
  • Beschäftigungsbeschränkungen, Beschäftigungsverbote beachtet (Jugendliche, werdende und stillende Mütter)
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • gefährliche Alleinarbeit geregelt
   
II. Einführung neuer Stoffe in Laboratorien
9) Wurde das Substitutionsgebot beachtet und dokumentiert?    
10) Wurde das Minimierungsgebot beachtet und dokumentiert?    
11) Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?    
12)

Wurden ggf. Schutzmaßnahmen umgesetzt? Z. B.

  • ist die bisherige PSA geeignet?
  • muss PSA ergänzt oder ersetzt werden?
   
13) Liegt eine Betriebsanweisung vor?    
14) Wurde eine Unterweisung durchgeführt?    
15) Ist ggf. eine arbeitsmedizinische Beratung notwendig?    
16) Wurde ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge geplant?    
III. Prüfungen von Arbeitsmitteln in Laboratorien
17)

Liste der zu prüfenden Geräte und Einrichtungen erstellen:

  • Inventarnummer
  • Bezeichnung
  • Standort
  • Prüfintervall
  • Art der Prüfung
  • Zuständigkeit
   
18)

Gesetzliche Fristen gelten für:

  • Körpernotduschen: mind. einmal monatlich Funktionsfähigkeitsprüfung durch beauftragte Person
  • Augennotduschen: s. Körpernotduschen
  • Abzüge: mind. einmal jährlich Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person, wenn die Abzüge nicht dauerüberwacht sind; eine Dauerüberwachung muss mind. alle 3 Jahre überprüft werden
  • Arbeitsmittel:Der Nutzer muss vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme oder falls erforderlich durch eine Funktionskontrolle auf "offensichtliche" Mängel kontrollieren (s. § 4 Abs. 4 BetrSichV), dies gilt z. B. für Arbeitshandschuhe, Glaskolben, usw.
   
19)

Sonstige Prüffristen gelten für:

  • Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten: regelmäßige Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person im Hinblick auf Schließeinrichtung, Dichtung, Luftwechsel durchführen; jährliche Überprüfung wird empfohlen.
  • Druckbehälter: durch zugelassene Überwachungsstellen bzw. befähigte Personen (§§ 15 und 16 BetrSichV)
  • Druckgasflaschen: nach Angabe der Lieferfirma
  • Elektrogeräte: durch Elektrofachkraft i. d. R. alle 2 Jahre
  • Feuerlöscher: nach Angabe der Lieferfirma
  • Gefahrstoffverzeichnis: jährlich durch Fachkundigen
  • Sicherheitswerkbänke: eine schriftliche Dokumentation für die Wartung ist vorgeschrieben
  • Autoklaven: sind regelmäßig auf ihre korrekte Funktion hin zu prüfen; die in den entsprechenden DIN-Normen angegebenen autoklavenabhängigen Intervalle sind zu beachten
   
20) Werden Prüffristen eingehalten?    
21) Wurde die Prüfung dokumentiert?    
IV. Beauftragen von Wartung und Reparatur im Laborbereich
22) Besteht ein Wartungsvertrag?    
23) Gibt es Garantieleistungen (bei Reparaturen)?    
24)

Wer ist befugt, zu warten bzw. zu reparieren (Gewährleistung)?

  • eigenes Personal
  • Fremdfirmen
   
25) Ist der Umfang des Auftrags festgelegt?    
26) Wurde ein Auftrag erteilt (möglichst schriftlich)?    
27) Sind die Mitarbeiter von Fremdfirmen eingewiesen?    
28) Müssen ggf. Tätigkeiten im Labor unterbrochen werden?    
29) Müssen Dritte Personen während ihrer Arbeit von fachkundigem Personal beaufsichtigt werden?    
30)

Finden Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten an Sicherheitseinrichtungen statt?

Falls ja:

  • Wurde vorherige Absprache mit dem Laborleiter durchgeführt?
  • Ist eine Freigabe für Wartung bzw. Reparatur durch den Laborleiter erfolgt?
   
31) Ist eine schriftliche Arbeitsfreigabe notwendig (z. B. b...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge