Bei der Verwendung von Kohlendioxid in Räumen, in Apparaturen oder in Flaschen sind besondere technische Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • Für ausreichende Be-/Entlüftung der Räumlichkeiten sorgen.
  • Absaugung in Bodennähe gewährleisten.
  • Schächte, Kanäle, Bodenöffnung gegen Eindringen von Kohlendioxid schützen.
  • Verwendete Behälter oder Leitungen eindeutig und gut sichtbar kennzeichnen.
  • CO2-Flaschen gegen Umfallen sichern, nicht werfen.
  • CO2-Flaschen auf dauerhafte Dichtheit überprüfen, defekte Flaschen separat entsorgen bzw. für den weiteren Gebrauch sperren.
  • CO2-Flaschen nicht in der Nähe von Flucht- und Rettungswegen lagern.
  • CO2-Flaschen vor direkter Wärmeeinstrahlung schützen.
  • Beim Transport Schutzkappe und Blindmutter anbringen.
  • Für die Lagerung von CO2-Flaschen in Mengen über 50 kg und mehr als eine Flasche spezielle bauliche Anforderungen sowie Anforderungen an den Brandschutz beachten; u. a. dürfen Druckgasbehälter nur in ausreichend be- und entlüfteten Räumen gelagert werden (vgl. Abschn. 10 TRGS 510);

     
    Achtung

    Lagerung maximal möglicher Menge außerhalb von Lagern

    Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.

  • Zusammenlagerung gem. Abschn. 13 TRGS 510 möglich.
 
Wichtig

Richtig lüften – nicht nur in Pandemie-Zeiten

Nach ASR A3.6 muss in umschlossenen Arbeitsräumen "gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein". Die Konzentration von Kohlendioxid in der Raumluft gilt dabei als Indikator für die Luftqualität: Wird der Richtwert von 1.000 ppm überschritten, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z. B. Lüften, Lüftungsplan erstellen bzw. Anzahl der Personen im Raum reduzieren. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung sind erforderlich, wenn eine freie Lüftung (z. B. über Fenster, Schächte, Dachaufsätze, ggf. unterstützt durch Ventilatoren) nicht ausreicht. Im Regelfall sind nach ASR A3.6 keine Messungen erforderlich. Nur wenn ein begründeter Verdacht auf zu hohe CO2-Konzentrationen vorliegt, müssen Messungen "unter üblichen Nutzungsbedingungen und mit der üblichen Personenbelegung" durchgeführt werden. CO2-Messgeräte oder CO2-Ampeln im Raum können daran erinnern, wann es Zeit ist, wieder zu lüften.

Der Übertragungsweg für Viren über die Luft erfolgt durch Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Diese Gefährdung kann durch eine ausreichende Lüftung der Räume verringert werden (Verdünnungseffekt). Daher empfiehlt das BMAS folgende Maßnahmen (AHA+L-Formel):

  • Abstand halten,
  • Hygiene beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge, regelmäßig gründlich Hände waschen,
  • Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung,
  • Lüften: Regelmäßige Stoßlüftung über die gesamte Fensterfläche.[1]
[1] Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten

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