(Artikel 2 Buchstabe a) Ziffer iii))
1. |
Herstellung von Auramin. |
2. |
Arbeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind. |
3. |
Arbeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind. |
4. |
Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol. |
5. |
Arbeiten, bei denen die betreffenden Arbeitnehmer Hartholzstäuben[1] ausgesetzt sind. |
6. |
Arbeiten, bei denen aufgrund eines Arbeitsverfahrens eine Exposition gegenüber Quarzfeinstaub besteht. |
7. |
Arbeiten, bei denen dermale Exposition gegenüber Mineralölen besteht, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden. |
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