In Unternehmen begegnen sich immer viele Menschen und haben Kontakt miteinander. Daher besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Verbreitung ansteckender Krankheiten. Aus Sicht des Betriebs sind folgende wesentliche Hygieneregeln einzuhalten:

  • Geeignete Sanitäranlagen, Verwendung von Seifenspendern, Einmalhandtüchern oder Händetrocknern (keine gemeinschaftlichen Handtücher und Seifenstücke).[1]
  • Sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln, auch in Teeküchen, Pausenräumen, Speisen- und Getränkeautomaten.[2]
  • Ordnungsgemäßes, gepflegtes Wasserversorgungssystem. Problematisch können sehr alte Verrohrungen, lange Leitungswege, "blinde" Leitungsfortsätze und wenig benutzte Entnahmestellen sein, besonders wenn das Wasser warm steht.[3]
  • Besondere Desinfektionsmaßnahmen sind im Betriebsalltag in Unternehmen ohne spezielle Hygieneanforderungen nur in Ausnahmefällen sinnvoll und sollten nur nach ärztlicher Beratung vorgenommen werden. Z. B. können ungezielte und v. a. unkundig durchgeführte Flächendesinfektionsmaßnahmen ausgesprochen kritisch sein (Gefahr von Haut- und Atemwegsproblemen durch Raumluftbelastung, Brandgefahren bei fehlerhafter Anwendung, fehlende Effektivität).
  • Das Bereitstellen von Händedesinfektionsmitteln, z. B. in Sanitärbereichen, ist seit der Corona-Pandemie 2020–20233 in vielen Unternehmen üblich, allerdings nach hygienischen Kriterien nicht dringend erforderlich, weil das normale Händewaschen nach dem Toilettengang völlig ausreichend ist.
  • Aufklärung über Infektionsrisiken und -vermeidung mit Themen, wie allgemeiner Impfschutz, Hepatitis und HIV/AIDS, sind als Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes angebracht, z. B. im Hinblick auf junge Menschen oder auch in der Reisezeit.
 
Achtung

Maßnahmen bei Epidemien

In besonderen Situationen, z. B. bei gehäuftem und/oder schwerwiegendem Infektionsgeschehen in der Bevölkerung, können im Betrieb folgende Vorsichtsmaßnahmen greifen:

  • Hinweise auf häufiges, gründliches Händewaschen, v. a. nach dem Toilettengang, vor dem Essen, gründliches Lüften;
  • Verzicht auf Körperkontakt im täglichen Umgang (Händeschütteln, Umarmungen);
  • größere Zusammenkünfte/Menschenansammlungen vermeiden.

Bei entsprechendem Infektionsgeschehen sind u. U. besondere Impfaktionen angezeigt, wie z. B. während der Corona-Pandemie 2020–2023, in der in großem Umfang in Unternehmen Schutzimpfungen durchgeführt wurden, damit möglichst viele Menschen schnellstmöglich eine Grundimmunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten konnten. In solchen Situationen sollten die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts und die Beratung durch den Arbeitsmediziner berücksichtigt werden.

 
Wichtig

Grippeschutzimpfungen

In vielen Betrieben werden im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes Impfungen durchgeführt. Am meisten verbreitet sind Impfungen gegen die saisonale Grippe. Viele Betriebsärzte gehen davon aus, dass das Angebot einer jährlichen Schutzimpfung für Erwerbstätige zur Vermeidung von hohen Ausfallraten aus Sicht des Betriebs wie der Beschäftigten langfristig sinnvoll ist. Daher investieren Unternehmen an dieser Stelle aktiv in den Gesundheitsschutz, obwohl mittlerweile auch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer die Kosten dafür weitestgehend übernehmen.

[1] Siehe dazu u. a. ASR A4.1 "Sanitärräume".
[2] Dabei gelten die Bestimmungen des Lebensmittelrechts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge