Moderne Bauverfahren beziehen neben quasi natürlichen Stoffen (die jedoch auch nicht immer ungefährlich sind, z. B. Asbest) immer mehr künstliche Stoffe mit ein. Selbst Zement oder Löschkalk ist aufgrund der chemischen Eigenschaften für Haut und Augen gefährlich. Mithilfe von Zuschlagstoffen können besondere gewünschte Eigenschaften erzeugt werden. Diese Zuschläge sind jedoch meist für den Menschen gefährlich. Daher wird mittlerweile von den Unfallversicherungsträgern empfohlen, den Staub aus Abrieb von z. B. Bodenplatten oder Estrichen staubfrei mithilfe von Staubsaugern aufzunehmen. Beim einfachen Kehren wird empfohlen, Halbmasken gegen den aufgewirbelten Staub einzusetzen.[1]

Der Einsatz von Farben, Lacke und Mehrkomponenten-Chemie u. a. darf bei Einhaltung der entsprechend den Schutzmaßnahmen des Herstellers eingesetzt werden. Auch hier ist die Beurteilung des Arbeitsplatzes wesentliche Voraussetzung für eine mögliche Verwendung. Bevor ein Umgang mit solchen Stoffen erfolgen kann, müssen Datenblätter und Betriebsanweisungen zur Verfügung stehen, Schutzmaßnahmen und PSA vorhanden sein und das Personal über den richtigen Gebrauch unterwiesen werden. Die Gefahrenmomente sind durch die Koordination den anderen auf der Baustelle tätigen Firmen mitzuteilen. Der Einsatz ist ggf. abzustimmen.

Ein sehr weitverbreiteter Gefahrstoff auf Baustellen ist Flüssiggas. Das Gas ist leicht brennbar und explosionsgefährlich und schwerer als Luft. Einsatz und Lagerung von Flüssiggas muss die notwendigen Schutzmaßnahmen berücksichtigen (z. B. DGUV-V 79.

[1] S. a. Fachbeitrag: Staubminderung auf Baustellen.

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