Der Einsatz kraftbetätigter Maschinen und Geräte erhöht ganz wesentlich die Arbeitsleistung und führt auch zu einer Entlastung der Beschäftigten von körperlich schweren Arbeiten. Oft erzeugen diese dann zusätzliche Belastungen und Gefahren. Sachgerechte Handhabung und sicherer Zustand sind von erheblicher Bedeutung für den gefahrarmen Arbeitseinsatz. Wesentlich ist die Nutzung von Maschinen und Geräten gemäß den vorgesehenen Einsatzarten. Die Überprüfung der technischen Arbeitsmittel auf volle Funktionsfähigkeit bzw. deren fachgerechter Reparatur bei Beschädigungen oder Defekten ist der zweite entscheidende Sicherheitsfaktor. Beides ist hinreichend in der Bedienungsanleitung des Herstellers (Produktsicherheitsgesetz) und in der Betriebsanweisung der Firma (ArbSchG) beschrieben. Diese Informationen sind am Einsatzort bereitzuhalten, um das Erlöschen von Haftung zu vermeiden. Hierzu zählt ebenfalls die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen nach DGUV-V 3.

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