Das Arbeitsschutzrecht ermöglicht die zumindest teilweise Delegation von Verantwortungen und Pflichten auf besondere Mitarbeiter. So wird z. B. mit einer jährlichen Vereinbarung Polieren und Bauleitern die unmittelbare Verantwortung für die jeweils ihnen vor Ort zugeordneten Arbeitnehmer übertragen. Dies erfolgt in einer schriftlichen beidseitigen Erklärung.

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