Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung, Belastung, Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Verkehrsbereiche innerhalb und außerhalb von Gebäuden
1.1 innerhalb von Gebäuden

Unfall- und Verletzungsgefahr durch Stolpern, Stoßen, Abrutschen infolge von

  • Schäden an Fußboden- und Treppenbelägen
  • unzureichender Trittsicherheit
  • ungenügend gekennzeichneten Glasflächen an Türen und Wänden
  • ungeeigneten Leitern und Tritten für Fensterreinigung
  • nicht richtig dimensionierten Treppenstufen, nicht sicher befestigten Handläufen
  • verstellten und unzureichend gekennzeichneten Rettungswegen
Infektionsgefahr bei Kontakt mit Kunden in bewohnten Räumen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.6

ASR A1.7

ASR A1.8

ASR A3.4

DGUV-R 108-003

DGUV-I 201-009

DGUV-I 206-026

DGUV-I 208-005

DGUV-I 208-016

Technische Maßnahmen:

  • Aufkleben von Anti-Rutschstreifen (insbesondere auf Rampen und Treppen)
  • Nutzung von Kabelbrücken zum sicheren Verlegen von Anschlusskabeln
  • Kennzeichnung von Glaswänden und -türen in Augenhöhe
  • regelmäßige Lüftung der Arbeitsbereiche

Organisatorische Maßnahmen:

  • sachgerechte Pflege des Fußbodens (Wischpflegemittel)
  • Reinigungszonen an Gebäudeeingängen
  • Türen entlang von Rettungswegen nicht verschlossen
  • Rettungswege mit Notbeleuchtung und frei von Gegenständen
  • Beseitigung von Verstopfungen und Undichtigkeiten
  • Leuchtmittelwechsel und Service
  • Durchsetzen der Hausordnung
  • Sicherung der Betriebsfähigkeit von Aufzug und Tiefgarage (falls vorhanden)
  • Abstand zwischen Beschäftigten bzw. Kunden ≥ 1,5 m

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Nutzung von Sicherheitsgeschirren zur Fensterreinigung
1.2 außerhalb von Gebäuden

Unfallgefahr und Beeinträchtigung der Gesundheit durch Stolpern, Ausrutschen, ggf. Abstürzen infolge von

  • Unebenheiten, Hindernissen auf Gehwegen
  • Schnee- und Eisglätte
  • nicht vorhandenen bzw. ungeeigneten Arbeitsmitteln

BetrSichV

ASR A1.8

ASR A2.1

ASR A2.3

ASR A3.4

DGUV-I 212-002

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Technische Maßnahmen:

  • Beschaffung und Einsatz sicherer GS/CE geprüfter Arbeitsgeräte und Maschinen zur Reinigung (z. B. handgeführtes Schneeräumgerät: Schneepflug, Schneefräse)
  • ggf. fest am Gebäude installierte Leitern
  • sichere Räumung der Schneemassen von Dächern ggf. von Fremdfirmen[2]

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kontrolle und Sauberhalten der Wege und Grünflächen, Grünschnitt
  • Kontrolle der Beleuchtung der zum Verantwortungsbereich gehörenden Gehwege
  • Kontrolle und Sauberhalten der zum Verantwortungsbereich gehörenden Dachrinnen
  • Begleitung und Überwachung der Schneeräumung, ggf. Erarbeitung eines Schneemanagements nach DGUV-I 212-002 (Verkehrssicherungspflicht)
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Nutzung von Anseilschutz bei Schneeberäumung von Dächern
  • Tragen von Sicherheitsschuhen, Warn- und Wetterschutzkleidung
  • Tragen von Korbschutzbrillen beim Ausbringen von Streugut
2 Ver- und Entsorgung
2.1 Regale, Materiallagerung

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • mangelhafte Standsicherheit
  • nicht vorhandene bzw. fehlerhafte Verankerung an Wand oder Decke
  • unzureichend bemessene Aufstellflächen
  • nicht ausreichende Gänge zwischen Regalen
  • Verkehrsunfälle bei Materialbeschaffung

BetrSichV

DGUV-R 108-007

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

DIN 5034-2

Technische Maßnahmen:

  • Verankerung der Regale an Wand bzw. Decke
  • Verfügbarkeit von Leitern oder Tritten zur Materialentnahme
  • Nennbeleuchtungsstärke in Höhe von 0,85 m über Fußboden ≥ 100 lx, in Kleinteilelagern ≥ 200 lx

Organisatorische Maßnahmen:

  • übersichtliche Lagerung und schnelle Verfügbarkeit des Materials
  • keine Lagerung auf Treppen und Fluren
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
2.2 Entsorgung

Unfälle und Verletzungen durch

  • Stolpern und Stürzen auf unebenen Gehwegen bzw. in Abfalllagerräumen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A2.2

TRBA 213

TRBA 400

TRGS 800

DGUV-R 114-601

DGUV-R 100-500

Technische Maßnahmen:

  • Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Kontrolle von Fluren und Treppenhäusern auf widerrechtlich gelagerten Sperrmüll (Brandgefahr)
  • regelmäßige Kontrolle der stets geschlossen zu haltenden Abfalllagerräume

Personenbezogene Maßnahmen

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
3 Arbeiten mit handgeführten Maschinen (z. B. Motorkettensägen)

Verletzungsgefahr und arbeitsbedingte Erkrankungen durch

  • mechanische Gefährdungen in Form von Schnittverletzungen,
  • Stürzen auf unebenem Gelände
  • physische Belastung infolge Heben und Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltung
  • physikalische und chemische Noxen[3] in Form von Lärm, Teilkörperschwingungen, Motorabgasen

BetrSichV

GefStoffV

LärmVibrationsArbSchV

LasthandhabV

ArbMedVV

TRGS 401

TRLV Lärm

TRLV Vibrationen

DGUV-...

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