Handwerkzeuge, wie Schraubendreher, Hammer, Zange und Säge, sind allen technologischen Entwicklungen zum Trotz aus den meisten Betrieben nicht ganz wegzudenken. Auch wenn die Nutzungsintensität nachgelassen hat und nur in wenigen Berufsbildern tatsächlich noch ein Großteil der Zeit mit nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen gearbeitet wird, sind Sicherheit und Ergonomie beim Umgang mit Handwerkzeugen ein relevantes Arbeitsschutzthema.
Handwerkzeuge sind Arbeitsmittel und fallen in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daraus ergibt sich u. a., dass Handwerkzeuge
- einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen sind (§ 3 BetrSichV),
- in geeigneter Weise zu prüfen sind (§ 3 Abs. 6 BetrSichV),
- für den Verwendungszweck geeignet und sicher sein müssen (§ 5 BetrSichV),
- ergonomisch gestaltet sein müssen (§ 6 BetrSichV).
Viele praktische Hinweise zum sicheren Umgang mit Handwerkzeugen enthält die DGUV-I 209-001 "Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen".
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