Zusammenfassung

 
Begriff

Zum Schutz vor Verletzungen oder aus hygienischen wie produktionstechnischen Gründen müssen Kopfhaare entweder zusammengehalten oder bedeckt werden. Gefahr besteht u. a. durch mechanische, chemische oder Feuereinwirkung. Schutz vor Haaren ist z. B. in der Chipherstellung, Lebensmittelindustrie oder im Operationssaal wichtig. In allen Fällen werden Kopfbedeckungen eingesetzt: zum Schutz der Haare PSA, zum Schutz vor Haaren Kopfbedeckungen, die nicht als PSA gelten.

1 Schutz der Haare

Lange Haare müssen bei bestimmten Tätigkeiten geschützt werden. Bei Maschinen mit freiliegenden rotierenden Wellen besteht immer die Gefahr, dass Haare von den Wellen erfasst und aufgewickelt werden. Das betrifft z. B. Arbeiten an Drehmaschinen oder Bohrmaschinen. Tritt dies ein, können vorhandene Notbefehlseinrichtungen u. U. nicht rechtzeitig erreicht werden, sodass es im schlimmsten Fall zum Abreißen der Kopfhaut kommen kann. Bei derartigen Tätigkeiten müssen die Haare geschützt werden. Dies gilt auch für Arbeiten mit Funkenflug oder offener Flamme.

Als PSA werden leichte Kopfbedeckungen zum Schutz der Haare (Haarschutz) eingesetzt, die die zusammengebundenen Haare aufnehmen können. Dieser Haarschutz ist erhältlich als Kappe, Haarschutzhaube oder Haarschutznetz – jeweils mit oder ohne Schirm. Die PSA gibt es bei Bedarf auch schwer entflammbar (z. B. Kopfhauben, die das Haar beim Schweißen vollständig bedecken). Derartiger Haarschutz ist kein Ersatz für einen Schutzhelm oder eine Anstoßkappe.

2 Schutz vor Haaren

Bei gewissen Produktionsprozessen müssen nicht die Haare, sondern die Produkte geschützt werden. Ein Schutz vor Haaren ist in der Chipfertigung, Lebensmittelindustrie, in Küchen und in Operationssälen erforderlich. Dafür eingesetzte Kopfbedeckungen sind i. d. R. keine PSA, da sie den Träger vor keiner Gefahr schützen.

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