Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum Thema "Arbeitspausen" eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "Gute Arbeit braucht Pausen" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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1. Was sind Arbeitspausen?
a) Im Voraus festgelegte Zeiten der Arbeitsunterbrechung, in denen ein/e Beschäftigte/r weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeitsleistung bereithalten muss. [ ]
b) Spontan eingelegte Unterbrechungen bei einem Übermüdungsgrad von 50 %. [ ]
c) Zeiten, in denen eine Maschine sich im Stillstand befindet. [ ]
2. Welche Regelungen zur Arbeitszeit enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz?
a) Arbeitspausen müssen alle 30 min als Kurzpause von 5 min Länge eingelegt werden. [ ]
b) Mindestpausenzeit 30 min bei 4,5–6 Std. und 60 min bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit. [ ]
c) Die Arbeitspause ist für Jugendliche auf maximal 30 min begrenzt. [ ]
3. Wie sind Kurzpausen bei Bildschirmarbeit sinnvoll zu gestalten?
a) Kurzpausen ans Ende des Arbeitstages hängen, um früher Feierabend zu machen. [ ]
b) Mehrere kurze Pausen nehmen und nicht die Zeiten zu einer einzigen großen Pause zusammenfassen. [ ]
c) Ausgleichsübungen bei bewegungsarmer Arbeit machen. [ ]
4. Wie sollten Pausen optimal gestaltet sein?
a) Arbeitsplatz wenn möglich verlassen und Pause an einem ruhigen, geschützten Bereich oder im Freien verbringen. [ ]
b) Keinen Bewegungsausgleich während der Pausen, z. B. durch Dehnungs- oder Lockerungsübungen durchführen, weil sonst eine frühzeitige Ermüdung eintritt. [ ]
c) Während der Pause gesund ernähren: In Ruhe essen und trinken, möglichst an einem angenehmen Platz bzw. in entspannter Atmosphäre. [ ]
5. Welche Anforderungen stellt die entsprechende Arbeitsstättenregel an einen Pausenraum?
a) der Sicherheit und Gesundheit zuträglich, z. B. mit einem Umgebungslärm von max. 55 dB(A) und frei von arbeitsbedingten Störungen [ ]
b) ausgestattet u. a. mit Telefon, Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher [ ]
c) Raumgröße mindestens 50 m2 [ ]

Fragenkatalog B

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1. Wozu dient eine Arbeitspause?
a) Erholung [ ]
b) Einnahme von Mahlzeiten [ ]
c) Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit [ ]
2. Welche Aussage zum täglichen Arbeitsablauf bei Bildschirmarbeit enthält die Arbeitsstättenverordnung?
a) Bei Bildschirmarbeit ist nach spätestens einer Stunde eine Kurzpause von 5 Minuten zur Augenentspannung einzulegen. [ ]
b) Die Arbeit an Bildschirmgeräten ist auf eine tägliche Maximallänge von 6 Stunden begrenzt. [ ]
c) Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sollen insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. [ ]
3. Hat ein Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Regelung der Pausen?
a) Ja, das ist im Betriebsverfassungsgesetz rechtlich verankert. [ ]
b) Ja, aber immer nur dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat über dieses Mitbestimmungsrecht einig sind. [ ]
c) Nein, die Festlegung der Arbeits- und Pausenzeiten erfolgen durch den Arbeitgeber, der hierbei durch die Personalabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beraten wird. [ ]
4. Wie lang ist eine Pause, damit sie in die Kategorie "Kurzpause" fällt?
a) 1 min [ ]
b) 5–10 min [ ]
c) länger als 15 min [ ]
5. Welche Anforderungen stellt die entsprechende Arbeitsstättenregel an einen Pausenraum?
a) ausreichend beleuchtet und temperiert [ ]
b) ausgestattet u. a. mit Tisch und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne [ ]
c) ausgestattet mit integriertem Ruheraum mit Liegemöglichkeit [ ]

Fragenkatalog C

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1. Warum sind Arbeitspausen notwendig?
a) Durch arbeitsbedingte Beanspruchungen hat der menschliche Körper ein Bedürfnis nach Pause und Erholung, erkennbar an Reaktionen, wie Gähnen, Hungergefühl und Konzentrationsabfall. [ ]
b) Arbeitspausen sind immer nach eigenem Ermessen der Beschäftigten, z. B. nach abgeschlossen Teilaufgaben erforderlich. [ ]
c) Die Notwendigkeit hat ausschließlich arbeitsrechtliche Gründe, denn die körperlichen Erfordernisse können nicht verallgemeinert werden. [ ]
2. Welche Pausenregelung schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?
a) Gesamtpausenzeit in mehrere 15-minütige Pausen teilbar [ ]
b) Mindestpausenzeit 30 min bei 6–9 Std. Arbeitszeit und 45 min bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit [ ]
c) Maximale Arbeitszeit ohne Pause: 6 Std. [ ]
3. Bei welchen Arbeiten sieht das Arbeitsschutzrecht Erholungszeiten (keine Pausenzeiten) vor?
a) Arbeiten mit Absturzgefahr [ ]
b) Arbeiten in Kälte (Aufwärmphasen) [ ]
c) Arbeiten mit Gefahrstoffen (Erholungszeit für die Haut) [ ]
4. Welchen Einfluss habe...

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