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1. Wozu dient eine Arbeitspause?
a) Erholung [ ]
b) Einnahme von Mahlzeiten [ ]
c) Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit [ ]
2. Welche Aussage zum täglichen Arbeitsablauf bei Bildschirmarbeit enthält die Arbeitsstättenverordnung?
a) Bei Bildschirmarbeit ist nach spätestens einer Stunde eine Kurzpause von 5 Minuten zur Augenentspannung einzulegen. [ ]
b) Die Arbeit an Bildschirmgeräten ist auf eine tägliche Maximallänge von 6 Stunden begrenzt. [ ]
c) Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sollen insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. [ ]
3. Hat ein Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Regelung der Pausen?
a) Ja, das ist im Betriebsverfassungsgesetz rechtlich verankert. [ ]
b) Ja, aber immer nur dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat über dieses Mitbestimmungsrecht einig sind. [ ]
c) Nein, die Festlegung der Arbeits- und Pausenzeiten erfolgen durch den Arbeitgeber, der hierbei durch die Personalabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beraten wird. [ ]
4. Wie lang ist eine Pause, damit sie in die Kategorie "Kurzpause" fällt?
a) 1 min [ ]
b) 5–10 min [ ]
c) länger als 15 min [ ]
5. Welche Anforderungen stellt die entsprechende Arbeitsstättenregel an einen Pausenraum?
a) ausreichend beleuchtet und temperiert [ ]
b) ausgestattet u. a. mit Tisch und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne [ ]
c) ausgestattet mit integriertem Ruheraum mit Liegemöglichkeit [ ]

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