Begriff

Gemische sind aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Typische Gemische sind i. d. R. Farben, Klebstoffe, Reiniger oder Bauchemikalien.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Begriff Gemisch wird in Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Art. 2 Abs. 8 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bzw. § 3 Abs. 4 Chemikaliengesetz definiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge