In vielen Fällen zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Tätigkeiten oder Bereiche vorliegen, die den Einsatz von Gehörschutz als individuelle Schutzmaßnahme notwendig machen.

Die Folgen von ungeschützter Lärmeinwirkung sind normalerweise zwar nicht tödlich, aber sehr schwerwiegend, weil eine Lärmschwerhörigkeit nicht geheilt werden kann. Die Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit mit negativen Auswirkungen auf den Beruf und das Privatleben. Wer nicht gut hört, der steht abseits. Damit dies nicht passiert, muss Gehörschutz entsprechend ausgewählt und regelmäßig und richtig benutzt werden.

Sicherlich gibt es Unfälle, die durch Lärm verursacht werden. Die Verwendung von Gehörschutz kann ebenfalls zu Unfällen führen. Für beide Punkte liegen jedoch keine statistischen Auswertungen vor. Die Ursache liegt in der Tatsache begründet, dass die Unfallanzeige Lärm oder Gehörschutz als Auswertung nicht vorsieht.

Gehörschutz ist nicht gleich Gehörschutz. Die Grundaufgabe des individuellen Lärmschutzes wird von allen Gehörschutzprodukten erfüllt. Entscheidend für die ausreichende Wirkung ist aber, dass das Gehörschutzprodukt, das den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, auch für den jeweils vorliegenden Lärm geeignet ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Gehörschutzmittel bei besonders lauten Tätigkeiten oder in besonders lauten Betriebsbereichen gem. Betriebsanweisungen, Unterweisung bzw. Kennzeichnung zu tragen.

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