Die Gefährdungsbeurteilung wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Eine Aktualisierung der Ergebnisse ist notwendig, z. B. wenn neue Stoffe, Maschinen oder Arbeitsverfahren eingeführt werden. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen stellt sicher, dass alle Punkte auch berücksichtigt werden. Auch in der Planungsphase kann die Gefährdungsbeurteilung bereits sinnvoll eingesetzt werden.

 
Wichtig

Altersgerechte bzw. alternsgerechte Arbeitsplätze und Tätigkeiten

Demografischer Wandel und Fachkräftemangel sind die aktuellen Herausforderungen für Unternehmen. Sie müssen mit einer zunehmend älteren Belegschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch Alter und Altern der Beschäftigten berücksichtigen: Die altersgerechte Arbeit orientiert sich an den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe. Die alternsgerechte Arbeitsorganisation berücksichtigt den Alterungsprozess der Mitarbeiter umfassend. Der Bedarf für eine Gefährdungsbeurteilung kann sich daher auch aus dem Alterungsprozess der Beschäftigten ergeben. Die Ergänzung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren durch alter(n)s- und altersgerechte Anteile wurde durch den Fachbereich "Demografie und Beschäftigungsfähigkeit" des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit durchgeführt.[1]

Wichtige Handlungsfelder sind:

  • Anpassung der Arbeitsorganisation und Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Qualifizierung und Weiterbildung.

Geeignete Maßnahmen können z. B. sein (nach Priorität älterer Beschäftigter gelistet[2]):

  1. ergonomische Gestaltung des Arbeitsumfelds: u. a. einseitige Belastungen sowie starke körperliche Belastungen vermeiden;
  2. Einbeziehen in Weiterbildungsangebote;
  3. altersgemischte Teams;
  4. Angebote der Gesundheitsvorsorge;
  5. gezielter Einsatz Älterer bei Entwicklungsprojekten und Verbesserungsprozessen;
  6. Lebensarbeitszeitkonten: individuelle Arbeitszeitgestaltung ermöglichen;
  7. spezielle Weiterbildungsangebote für Ältere: möglichst Lernformen, die in die Arbeit integriert sind;
  8. gezielter Einsatz von Älteren als Trainer, Ausbilder, Berater;
  9. Herabsetzen der Arbeitsanforderung;
  10. Teilzeitangebote;
  11. innerbetrieblicher Stellenwechsel (Rotation).[3]
[1] Vgl. Abschn. 1.1.
[2] Quelle: Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt", Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013.
[3] Hinweise liefert auch die Veranstaltungsdokumentation des Dresdner Treffpunkts "Veränderte Arbeitsbelastungen – längere Lebensarbeitszeit – Wie kann die Gefährdungsbeurteilung darauf eingehen?" (www.baua.de).

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