Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Verkehrswege, Arbeitsplätze und Transport
1.1 Einsatz von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr

Gefährdung von Mensch und Sachwert durch Verkehrsunfälle,

Quetschungen durch unkontrolliert bewegte Teile,

Prellungen, Knochenbrüche durch Stolpern, Rutschen, Stürzen,

StVO

StVZO

FeV

DGUV-V 70

DGUV-R 109-008

DGUV-I 240-250

Technische Maßnahmen:

  • Ladung auf der Ladefläche mit Zurrmitteln o. Ä. so sichern, dass sie nicht kippen, verrutschen oder herabfallen kann
  • Anhänger ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbinden und anschließen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einsatz geeigneter Fahrzeugführer (z. B. richtige Führerscheinklasse)
  • Einsatz unterwiesener Fahrzeugführer
  • Prüffristen gemäß TÜV/DEKRA beachten
  • beim Transport gefährlicher Güter Ladung gut sichtbar kennzeichnen
  • ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre Eignungsuntersuchung durchführen
  • Eignungsuntersuchung nach G 25

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Kontrolle des Fahrzeugs auf betriebssicheren Zustand
  • Sicherheitsgurt anlegen
  • Tragen von Warnwesten in öffentlichen Verkehrsbereichen
1.2 Arbeiten mit Fassadenbefahranlagen
  • Gefahr von Prellungen, Verrenkungen, Knochenbrüchen, Verletzungen der Wirbelsäule und des Gehirns durch Absturz
  • Beeinträchtigung durch Wind, Gewitter

DGUV-R 112-139

DGUV-R 112-198

DGUV-I 208-016

DGUV-I 240-410

DIN EN 795

DIN EN 1808

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einhaltung der Prüffristen der Arbeitsmittel
  • Einweisung der Mitarbeiter in die lt. Betriebsanleitung bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Einsatz von unterwiesenen Mitarbeitern
  • Organisieren der Ersten Hilfe und Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material
  • Betreten der Fassadenbefahranlage nur über sichere Verkehrswege
  • während der Benutzung von Fassadenbefahranlagen darunter liegende Arbeitsbereiche und Verkehrswege freihalten und absperren
  • angegebene zulässige Belastung durch Personen und Material nicht überschreiten
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • tägliche Funktionsprüfung
  • zusätzliche Sicherung der Beschäftigten im Arbeitskorb mit PSA gegen Absturz
1.3 Anlegeleitern als Arbeitsplatz

Lebensgefährliche Verletzungen durch Absturz infolge

  • mangelnder Standsicherheit der Leiter
  • Fehlverhalten des Nutzers
  • Betreten nicht begehbarer Bauteile, Öffnungen etc.

TRBS 2121- Teil 1

TRBS 2121- Teil 2

DGUV-I 208-016

DGUV-I 240-410

DIN EN 795

Technische Maßnahmen:

  • Anbinden des Leiterkopfes und Fixieren des Leiterfußes
  • Ersatz durch Fahrgerüste/Hubarbeitsbühnen/Podestleitern
  • Einsatz von Teleskopverlängerungen für Reinigungsgeräte, Verwendung von Stufenstehleitern

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einsatz von Anlegeleitern nur gemäß BetrSichV und TRBS 2121 und nur bei Arbeiten mit geringem Schwierigkeitsgrad, geringer Dauer
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • tägliche Sichtkontrolle auf Mängel
2. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
2.1 Einsatz von ggf. gefährlichen Arbeitsstoffen bei Reinigungsarbeiten Gefahr von Haut-und Atemwegserkrankungen durch ätzende, reizende oder sensibilisierende Stoffe

GefStoffV

BetrSichV

TRGS 401

TRGS 554

TRGS 600

TRGS 900

ArbMedVV

DGUV-R 101-017

DGUV-R 101-018

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

Technische Maßnahmen:

  • Analyse der eingesetzten Arbeitsstoffe und ggf. Identifizierung als Gefahrstoffe unter Einbeziehung der Sicherheitsdatenblätter,
  • Ermittlung von Art, Menge (Konzentration) und Dauer der Einwirkung der Gefahrstoffe
  • Substitution von gefährlichen Reinigungsmitteln durch nicht gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüfung der Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Informationen über den GISCODE (www.wingisonline.de) einholen.
  • Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Erstellen und Aushängen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Erarbeiten eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • Einrichten eines Gefahrstofflagers mit ausreichender Lüftung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 23, G 24

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen (Auswahl mithilfe von WINGIS)
  • Tragen von Handschuhstulpen zur Verhinderung des Hineinlaufens von Reinigungsmitteln
  • ggf. dünne Unterziehhandschuhe aus Baumwolle (Verminderung von Schweißbildung)
  • Tragen von Augenschutz (Korbbrille)
  • Hautschutz, -reinigung und -pflege
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Anlegen eines Verzeichnisses der Beschäftigten, die mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 arbeiten
2.2 Einsatz von Säuren, Laugen, Lösemitteln zur Reinigung sowie von Desinfektionsmitteln zur Abtötung bzw. Inaktivierung krankheitserregender Keime

Gefahr von Haut-, Lungen-, Nervenkrankheiten und anderen Organschäden; Vergiftungen, Verbrennungen I.-III. Grades, Fruchtschädigungen,

Allergien,

Gesundheitsgefährdung durch Druckeinwirkung

Übertragung von Infektionskran...

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