Begriff

Fach- und Führungskräfte sind vom Unternehmer eingesetzt und ihm in der betrieblichen Hierarchie unterstellt. Der Vorgesetzte nimmt Aufgaben wahr, die ihm der Unternehmer aus seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zugewiesen hat. Er ist für einen bestimmten Teilbereich im Unternehmen zuständig und hat Weisungsbefugnis. Für die Sicherheit der unterstellten Mitarbeiter ist er verantwortlich. Weisungsbefugnis und Verantwortung des Vorgesetzten richten sich nach dem vom Unternehmer zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereich (Delegationsprinzip).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aufgrund des Arbeitsvertrags nach § 611 BGB übernimmt jede Fach- und Führungskraft im Rahmen des zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereichs sog. "originäre", automatische Rechtspflichten für die Arbeitssicherheit.

Diese Begründung der Führungspflichten bedarf keiner gesonderten Vereinbarung, sondern ist eine allgemeine Rechtspflicht.

Die Aufgaben- und Kompetenzbereiche werden u. a. abgegrenzt durch

  • den Arbeitsvertrag (§ 611 BGB),
  • die Stellenbeschreibung,
  • das Organisationsschema sowie
  • die Projektbeschreibung.

Die arbeitsvertraglich begründeten Fürsorgepflichten werden durch die staatliche Arbeitsschutzgesetzgebung (z. B. ArbSchG) und die Verhaltensregeln für sicheres Arbeiten in den Unfallverhütungsvorschriften näher spezifiziert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge