Grundsätzlich gelten die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen auch für Zeitarbeitsunternehmen. Zeitarbeitsunternehmen müssen gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sicherstellen, um die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten zu können. Dazu zählen:

Ab 20 Beschäftigten zusätzlich:

Weitere Themen wie Sicherstellung der Ersten Hilfe, Unterweisung der Beschäftigten, Treffen von Schutzmaßnahmen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge