Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob Flucht- und Rettungswege sowie deren Kennzeichnung vorhanden, funktionsfähig und den Beschäftigten bekannt sind. Kann zur Unterstützung der regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen verwendet werden.

Checkliste

  Check Bemerkungen Erledigen bis Erledigt am Wer?
1) Ist das Rettungs- und Fluchtwegekonzept nachvollziehbar und entspricht dem aktuellen Bau- und Nutzungszustand?        
2)

Entsprechen die maximalen Fluchtweglängen in Räumen den Vorschriften?

(z.B. für Hauptfluchtwege:

35 m in Räumen mit normaler Brandgefährdung,

25 m in Räumen mit erhöhter Brandgefährdung,

Abweichungen im Einzelfall möglich)
       
3) Gibt es keine unvertretbaren Risiken in gefangenen Räumen?        
4) Sind die Notausgänge und -ausstiege von innen und außen freigehalten?        
5) Lassen sich die Notausgänge ohne fremde Hilfsmittel (kein Schlüsselkasten) im Gefahrfall problemlos von jedermann öffnen?        
6) Sind evtl. Zuhaltesysteme, z. B. Panikmagnetverschluss, genehmigt und die Funktion sichergestellt?        
Sind alle Beschäftigten über die Funktion und die Öffnung informiert?        
7) Sind Notausstiege ausreichend groß (0,90 m breit und 1,20 m hoch) und gut zu erreichen (Tritte, Stufen, Haltestangen usw.)        
8) Schlagen Türen in Notausgängen in Fluchtrichtung auf?        
Geht von ggf. abweichenden Öffnungsrichtungen anderer Türen in Fluchtwegen keine Gefahr aus?        
9)

Sind die Fluchtwege und Notausgänge in ihrer ganzen Breite freigehalten?

(z.B. für Hauptfluchtwege

0.90 m für bis zu 5 Personen,

1.00 m für bis zu 20 Personen,

1,20 m für bis zu 50 Personen,

reduzierte Maßangaben an Türen und Durchgängen, siehe ASR A2.3 Punkt 5)
       
10) Sind die Fluchtwege hinreichend leicht und sicher begehbar (z. B. keine Ausgleichsstufen, verwinkelten Treppenräume in ersten Fluchtwegen, ansonsten angepasst an die örtlichen Gegebenheiten)?        
11) Sind die Fluchtwege, besonders Treppenräume, freigehalten von Brandlasten?        
12) Sind die erforderlichen Rauch- und Brandschutztüren (z. B. zu Treppenräumen) vorhanden und funktionsfähig?        
13) Münden die Fluchtwege ins Freie oder in ausreichend große und gesicherte Bereiche ein?        
14) Sind die Fluchtwegeführungen und die Notausgänge deutlich erkennbar und mit den vorgeschriebenen Hinweisschildern gekennzeichnet?        
15) Wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist: Sind die Fluchtwege auch bei Dunkelheit und Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher begehbar?        
16) Wenn eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist: Ist sie ausreichend und funktionsfähig?        
17) Sind, wenn erforderlich, Flucht- und Rettungspläne aktuell und in ausreichender Zahl vorhanden?        
18) Ist allen Beschäftigten der Verlauf besonders der Nebenfluchtwege bekannt?        
19) Ist der Sammelplatz bei Evakuierung des Gebäudes bekannt?        
20)

Werden erforderlichenfalls Evakuierungsübungen durchgeführt?

Evakuierungsübungen sind z. B. erforderlich,

  • wenn für das Gebäude ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist,
  • wenn ein Alarmsignal vorgesehen ist,
  • wenn es besondere Betriebsrisiken gibt.
       

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