Flucht- und Rettungswege im betrieblichen Alltag stets freizuhalten ist eine der nicht enden wollenden Aufgaben für alle an Sicherheitsfragen interessierten Personen im Betrieb. An folgende Punkte sollte man denken:

  • Wegen der Notausgänge gibt es immer wieder Zielkonflikte zwischen Brandschutz- und anderen betrieblichen Interessen. Aus gegebenem Anlass (z. B. Schutz vor unbefugtem Zutritt, Einbruchdiebstahl usw.) wird es immer wieder gewünscht, dass Nebenausgänge abgeschlossen, Schachtgitter über Kellerfenstern mit Ketten gesichert werden o. Ä. Auch wenn, wie häufig als Argument zu hören, nur wenige eingewiesene Personen im Notfall auf den betroffenen Fluchtweg angewiesen sind, verbietet sich jegliche Einschränkung von Notausgängen, etwa durch die Notwendigkeit, Schlüssel oder Werkzeuge einzusetzen. Hier muss aus Sicht des Brandschutzes klar gestellt werden, dass eine solche Maßnahme nicht in die Organisationsverantwortung des Betriebs gestellt ist, sondern einen schwerwiegenden Eingriff in das Notfallkonzept darstellt, der für die betroffenen Entscheidungsträger schwere haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
  • Noch schwieriger stellt sich die Situation im Hinblick auf Aufsichts- und Fürsorgepflichten dar, z. B. in Pflegeeinrichtungen. Optische und akustische Warneinrichtungen an Notausgangstüren helfen nicht viel weiter, wenn hilfsbedürftige und nicht orientierte Personen sehr häufig auf diesem Wege die Betreuungseinrichtung verlassen. Hier muss nach technischen, organisatorischen oder auch gestalterischen Lösungen gesucht werden. Allen Verantwortlichen muss aber auch hierbei klar sein, dass alle Schritte eng mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen sind und in keinem Fall Probleme in diesem Bereich einfach dem Personal zugeschoben werden dürfen.
  • Kritisch ist immer wieder die Nutzung von Fluren und Treppenhäusern. Diese sind nur im Idealfall reine Verkehrswege, in der Praxis werden sie als Arbeits-, Aufenthalts- und Wartebereiche genutzt, zu Lagerzwecken, als Ausstellungs- und Dekorationsflächen. Unstrittig ist, dass die vorgesehene Fluchtwegbreite einzuhalten ist. Darüber hinaus müssen Flure und Treppenhäuser jedoch generell von Brandlasten freigehalten werden. Es muss sichergestellt werden, dass Mobiliar und Einbauten nicht zu Fluchtweghindernissen werden (etwa in dem leichte Teile von fliehenden Personen umgerissen werden). Außerdem muss nicht nur das sichere Verlassen des Gebäudes gewährleistet werden, sondern auch der zügige Rettungseinsatz der Feuerwehr. D. h. z. B., dass es möglich sein muss, sich in einem Bereich bei Verrauchung auch ohne Sicht zu orientieren und nach vermissten Personen zu suchen. Vor diesem Hintergrund wird erkennbar, dass die Entscheidung, was akzeptabel ist und was nicht, auch hier wieder im Einzelfall und ggf. in Absprache mit den Aufsichtsbehörden zu treffen ist. Zur Abschätzung des Risikos kann folgende Aufstellung dienen (vgl. Tab. 5).
 
Geringes Risiko Hohes Risiko
wandmontierte Schriftenständer bzw. -ablagen frei stehende Aufsteller, Displays usw., größere Mengen von brennbarem Material wie Papier
Pflanzkübel in Wandnischen oder fest in den Grundrissplan integriert Blumenkübel, Weihnachtsbäume u. Ä., die den Verlauf des (Flucht-)Weges beeinflussen
Einbauschränke aus schwer entflammbarem Material verschiedenartiges, unregelmäßig verteiltes Mobiliar oder Lagergut, besonders wenn es nicht schwerentflammbar ist oder leicht umgerissen werden kann (Kopierpapier, Postkisten, Abfallbehälter, Garderobenständer, Tische, ...)
wandmontierte Besucherbänke aus nicht brennbarem Material einzelne Stühle, Polstermöbel
fest montierte Wandbilder frei stehende Plakatwände, Dekorationen aus leicht entflammbarem Material (Papier, Pappe, Textilien, …)
  Elektrogeräte: z. B. Kopierer, Videopräsentationsgeräte, Getränkeautomaten usw.

Tab. 5: Risiko von Brandlasten in Fluren und Treppenhäusern

Je wichtiger ein Bereich im Notfallkonzept eines Gebäudes ist, je mehr Menschen z. B. im Fluchtfall darauf angewiesen sind, desto strenger müssen die anzulegenden Maßstäbe sein.

Besonders ist auf selten begangene Bereiche von Fluchtwegen zu achten, z. B. auf die Zugänge zu Nottreppenhäusern, Kellerbereiche von Treppenräumen oder vor Notfalltüren neben Dreh-, Schiebe- oder Rolltoren oder -türen, die häufig als Lagerflächen gründlich missbraucht werden.

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