Das Tätigkeitsspektrum der Fahrzeuglackierer umfasst folgende Aspekte:[1]

  • Beratung des Kunden zur Sinnfälligkeit durchzuführender Maßnahmen vor Auftragserteilung,
  • Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Untergründen,
  • Planen, Koordinieren der Arbeitsschritte und Dokumentieren des Materialeinsatzes,
  • Durchführen von Grundanstrichen und Erstbeschichtungen mittels Spritzlackierung bei Neufahrzeugen bzw. an neuen Karosserieteilen (z. B. Kotflügel, Motorhaube, Türen) innerhalb von Spritzkabinen,
  • Prüfen des Untergrundes auf sichtbare und genau identifizierbare Mängel erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Prüfgeräten bei Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen,
  • Entrosten, Schleifen, Sandstrahlen, Spachteln zwecks Vorbereitung der Oberflächen auf eine Reparaturlackierung,
  • ggf. Demontage und Montage von einzelnen Fahrzeugteilen bzw. Baugruppen,
  • Durchführen von Schutzmaßnahmen für nicht zu beschichtende Flächen (z. B. durch Abdecken, Abkleben),
  • Auswahl der relevanten Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe,
  • Farbmischen und Wahl des richtigen Farbtons mit Bezug zur bereits vorhandenen Lackierung,
  • Durchführen der Spritzlackierung und Trocknung bis zur Endbeschichtung,
  • ggf. Ausführen von sog. Design- und Effektlackierungen,
  • Kontrolle der Qualität der lackierten Oberflächen,
  • Prüfen von elektrischen, elektronischen, pneumatischen, hydraulischen Maschinenelementen und Baugruppen auf Funktion,
  • ggf. Ausführung von Verglasungsarbeiten am Fahrzeug,
  • Warten und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen (z. B. Schleifwerkzeuge, Spritzpistole, Kompressor, Spritzkabine),
  • umweltfreundliche Entsorgung von Reststoffen.

Berufliche Tätigkeitsfelder und Berufsgruppen

Fahrzeuglackierer finden Einsatz in

  • handwerklichen Fahrzeuglackierereien,
  • Karosseriereparatur-Werkstätten,
  • Unternehmen der Fahrzeugindustrie.
[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, Fahrzeuglackierer, 2. Aufl. 1992, S. 334––339,

BIBB, Rahmenlehrplan für den Beruf Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin, Beschluss der Kultusministerkonferenz, 2003.

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