• Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen und ihre Beurteilung,
  • aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten,
  • jährliche Unterweisung über sicheres, gesundes und sorgfältiges Arbeiten im Büro,
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsstoffen und geprüften Arbeitsmitteln mit GS-Zeichen,
  • Verteilung der Arbeitsaufgaben unter Berücksichtigung individueller Kompetenzen, Erfahrungen und Fähigkeiten unter Beteiligung der Beschäftigten zur Vermeidung von Über- und Unterforderungen,
  • Berücksichtigung software-ergonomischer Aspekte zum Interaktionsdesign (Bedienbarkeit, Navigation, Fehlerdiagnose, Aufgabenangemessenheit …),
  • Beratung zur Festlegung der Informations- und Kommunikationswege zwischen Führungskräften und Beschäftigten sowie zu Rückmeldungen hinsichtlich Quantität und Qualität der Arbeit,
  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Tätigkeiten und Arbeitsmittel für behinderte Menschen,
  • Beratung zur zeitlichen und räumlichen Gestaltung der Arbeit sowie zur Möblierung und technischen Ausstattung (mobile Datenverarbeitungsgeräte) bei Telearbeit,[1]
  • Nutzung und Koordination der Arbeitsplätze bei variabler Besetzung (Desk-sharing),
  • Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitshaltungen über den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen, Gehen) in Abhängigkeit ihrer Arbeitsaufgaben, insbesondere bei bildschirmgebundenen Tätigkeiten,
  • Anleitung hinsichtlich transparenter Leistungs- und Zeitvorgaben verbunden mit den erforderlichen Informationen,
  • Beratung zum Angebot familiengerechter bzw. auf die Lebenssituation angepasster flexibler Arbeitszeiten (ggf. Teilzeitmodelle),
  • Beurteilung der Arbeitsumgebungsbedingungen (Lärm, Klima, Gefahrstoffe, Beleuchtung) mit Schlussfolgerungen zu deren Optimierung,
  • Beratung zur Elektroinstallation in Büromöbeln,
  • Beratung zum Brandschutz, zur Bereitstellung von Feuerlöschern und zu Flucht- und Evakuierungsmaßnahmen,
  • Hinweise zu technischen Maßnahmen des Infektionsschutzes bezüglich des SARS-CoV-2-Erregers,
  • Beratung zu notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern, Verbandkästen …) beim Ausüben der Tätigkeit.
[1] Ratgeber "Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht", www.vbg.de/bueroarbeit.

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