Lärm in der Arbeitsumgebung kann sich in vielfältiger Weise auf Menschen am Arbeitsplatz auswirken. Er kann neben der sog. auralen Wirkung (direkte Beeinträchtigung des Gehörs, langfristige und dauerhafte Beschädigung des Hörvermögens) auch zu weiteren physiologischen Reaktionen, zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie zu einer Minderung der Leistung führen. Diese nicht-gehörbezogenen Wirkungen von Schall auf den Menschen werden als extra-aurale Lärmwirkungen bezeichnet. Aurale Schäden und ihre Vermeidung sind nach wie vor ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsbedingungen gewinnen jedoch zunehmend auch die extra-auralen Wirkungen im Hinblick auf die Gesundheit von Beschäftigten an Bedeutung.
- ASR A3.7 "Lärm"
- LärmVibrationsArbSchV
- TRLV Lärm Teil 1–3
- DGUV-R 115-402 "Branche Call Center"
- DGUV-R 106-602 "Branche Kindertageseinrichtungen"
- DIN 45645 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen"
- DIN EN ISO 3382-2 "Messung von Parametern der Raumakustik"
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