Begriff

Lärm in der Arbeitsumgebung kann sich in vielfältiger Weise auf Menschen am Arbeitsplatz auswirken. Er kann neben der sog. auralen Wirkung (direkte Beeinträchtigung des Gehörs, langfristige und dauerhafte Beschädigung des Hörvermögens) auch zu weiteren physiologischen Reaktionen, zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie zu einer Minderung der Leistung führen. Diese nicht-gehörbezogenen Wirkungen von Schall auf den Menschen werden als extra-aurale Lärmwirkungen bezeichnet. Aurale Schäden und ihre Vermeidung sind nach wie vor ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsbedingungen gewinnen jedoch zunehmend auch die extra-auralen Wirkungen im Hinblick auf die Gesundheit von Beschäftigten an Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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