Kurzbeschreibung

Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung explosionsgefährlicher Atmosphäre. Im Rahmen der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes einzusetzen (TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721, TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724).

Checkliste

  Check Bemerkungen
I. Bezeichnung der Apparatur(en):
1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?  
2) Substitutionsprüfung durchgeführt?  
3) Besteht ein Gefahrstoffkataster?  
4) Brennbare Gase/Dämpfe /Nebel ...    
 
  • Im Normalbetrieb vorhanden?
 
 
  • Nur im Störfall vorhanden?
 
5) Technologische Beschreibung?  
II. Schutzmaßnahmen nach Abschn. 2.3 TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 (Verhindern oder Einschränken explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Anlagen und Anlagenteilen)
1) Konzentrationsbegrenzung    
 
  • unter UEG
 
   
 
  • Explosionsbereich wird nie durchfahren
 
 
  • Explosionsbereich wird selten durchfahren
 
 
  • Explosionsbereich wird gelegentlich durchfahren
 
2) Inertisierung: Inertgas vorhanden?  
3) Vakuum/Unterdruckfahrweise?  
4) Überwachungsmaßnahmen?  
5) Organisatorische Maßnahmen bei Ausfall technischer Einrichtungen zur Gewährleistung o. g. Schutzmaßnahmen vorhanden?  
III. Zoneneinteilung
1) Besteht eine Zoneneinteilung?   Werden explosionsgefährdete Bereiche nicht in Zonen eingeteilt, sind Schutzmaßnahmen im Sinne der Zone 0 bzw. 20 zu treffen, soweit in der Gefährdungsbeurteilung nichts anders festgelegt wurde (Abschn. 1 Nr. 2 TRGS 723).
 
  • Zone 0
 
 
  • Zone 1
 
 
  • Zone 2
 
 
  • Keine Explosionsgefahr
 
2) Liegt ein Ex-Zonenplan vor?  
IV. Schutzmaßnahmen nach TRGS 723 (Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische)
1) Ausführung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach ProdSG?  
 
  • Explosionsgruppe:
 
 
  • Temperaturklasse (ggf. Oberflächentemperatur):
 
 
  • IP-Code:
 
 
  • Ist die Eignung für diese Zone gegeben?
 
2) Ausführung der (elektrischen und nichtelektrischen) Geräte nach RL 2014/34/EU (ATEX)?    
 
  • Gerätegruppe:
 
 
  • Kategorie:
 
 
  • Explosionsgruppe:
 
 
  • Temperaturklasse:
 
 
  • Zündschutzart:
 
 
  • Ggf. IP-Code:
 
3) Liegt eine Konformitätserklärung des Herstellers vor?  
4) Installation und Prüfung der elektrischen Anlage nach BetrSichV?  
5) Liegt Installations- bzw. Prüfbescheinigung vor (§ 17 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen § 15 BetrSichV)?  
6) Wird Anlage wiederkehrend durch ZÜS oder befähigte Person(en) geprüft (§ 16 BetrSichV)?  
7) Unterliegt die Anlage ständiger Überwachung eines verantwortlichen Ingenieurs?  
8) Verhinderung der Zündung an nicht elektrischen Betriebsmitteln durch:    
 
  • Heiße Oberflächen
 
 
  • Flammen oder heiße Gase
 
 
  • Mechanisch erzeugte Funken
 
 
  • Statische Elektrizität
 
 
  • Blitzschlag
 
 
  • Sonstige Zündquellen
 
9) Ist die Kennzeichnung zugänglicher explosionsgefährdeter Bereiche vollständig (D-W021 nach ASR A1.3)?  
10) Wird die Zündung eventueller explosionsfähiger Atmosphäre verhindert? Die Anforderungen zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen können auf nicht-atmosphärische Bedingungen übertragen werden, wenn Kenntnisse der Zündwirksamkeit bei nicht-atmosphärischen Bedingungen vorliegen, siehe dazu auch TRGS 722 (Abschn. 1 Nr. 3 TRGS 723).
11) Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 – Maßnahmen des Konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken:    
 
  • Explosionsdruckfeste Bauweise (2.4)
 
 
  • Explosionsdruckstoßfeste Bauweise (2.4)
 
 
  • Explosionsunterdrückung (2.7)
 
 
  • Explosionsdruckentlastung (2.5)
 
 
  • Explosionstechnische Entkopplung (2.9)
 
12) Ist das Ausmaß der Auswirkungen einer möglichen Explosion hinreichend bewertet worden (u. a. Gefährdung Dritter durch die Explosionsdruckentlastung)?  
13) Sind zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Restrisikos erforderlich?  

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