• Verletzung durch den unerwarteten Sturz;
  • die Verletzungsgefahr steigt, wenn sich der Epileptiker während der Krampfphase an umstehenden Gegenständen verletzen kann;
  • während des Anfalls kann sich der Betroffene Bisswunden im Mund (Wangeninnenseite, Zunge) zuziehen, die eine Erstickungsgefahr darstellen;
  • nach Abklingen des Krampfanfalls werden viele Epileptiker bewusstlos. Eine Blockade der Atemwege durch Fremdkörper in diesem Zustand bedeutet wiederum Erstickungsgefahr.

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