Die Sicherheit des Helfers und damit die Abschaltung des Stroms stehen an erster Stelle. Kann der Stromkreis bei Niederspannung nicht unterbrochen oder der Betroffene nicht mit isolierenden Materialien (z. B. Besenstiel, Kleidungsstücke, Decken) aus dem Stromkreis befreit werden, kann der Ersthelfer nur das Eintreffen von Fachleuten abwarten. Das gilt besonders für Hochspannungsunfälle, bei denen über einen Abstand von mehreren Metern sogar ein Lichtbogen überspringt. Man sollte einen Mindestsicherheitsabstand von 5 Metern einhalten. Hilfe durch Laien, speziell das Abschalten der Stromquelle, ist so gut wie unmöglich, sodass das Eintreffen von Fachleuten abgewartet werden muss.

Die Hilfeleistung erfolgt in Abhängigkeit vom Zustand des Betroffenen. Er muss bei einem Herzstillstand reanimiert, bei Bewusstseinseintrübung in die stabile Seitenlage gebracht werden. Die Strommarken werden wie Brandwunden versorgt.

Aufgrund der Gefahr von Folgeschäden am Herzmuskel muss jeder Betroffene von einem Arzt untersucht werden, auch wenn es sich nur um vergleichsweise kleine Stromstärken handelt.

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