Vorrang hat bei Atem- und Kontaktgiften der Eigenschutz des Ersthelfers, z. B. in Form von Schutzhandschuhen, Atemschutzmasken, Frischluftzufuhr, Alarmierung der Feuerwehr und Bergung aus einem Gefahrenbereich.

Wie in jedem Notfall sind die Standardmaßnahmen LEBEN durchzuführen (vgl. Abschn. 3.1.4).

Bei allen Vergiftungen hat die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen Vorrang. So müssen je nach Bedarf die stabile Seitenlage, Schocklagerung, Stabilisierung der Atmung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden (Sofortmaßnahmen).

Hat der Hilfsbedürftige Atemnot, wird er mit erhöhtem Oberkörper gelagert.

Die sich daran anschließenden speziellen Maßnahmen richten sich nach der Art der Vergiftung. Deren Ziel ist es, die Giftaufnahme durch den Körper weitestgehend zu verzögern, indem das Gift vollständig oder teilweise beseitigt wird:

  • Bei der Giftaufnahme über die Haut wird das Gift mit klarem Wasser abgespült.
  • Wurde das Gift über die Atmungsorgane aufgenommen, führt man kontinuierlich Frischluft zu.
  • Die Giftstoffentfernung aus dem Magen erfordert eine differenzierte Darstellung. Die allgemeine Auffassung, dass das Gift aus dem Magen durch das Erbrechen entfernt werden soll, ist nicht in jedem Fall richtig. Das Erbrechen darf man nicht auslösen, wenn die betroffene Person bewusstlos ist oder es sich um eine Substanz mit ätzenden Eigenschaften handelt, da hier die Gefahr einer Erstickung bzw. einer nochmaligen Verätzung des Speiseweges besteht. Auch bei Vergiftungen durch organische Lösungsmittel und Schaumbildner darf kein Erbrechen eingeleitet werden. In diesen Fällen ist das Gift durch die schluckweise Gabe von Wasser zu verdünnen.
 
Achtung

Keine Milch!

Die Gabe von Milch kann die Aufnahme des Gifts durch den Körper beschleunigen. Sie darf keinesfalls zum Trinken gegeben werden.

 
Praxis-Tipp

Giftnotrufzentrale

Bei Unsicherheit darüber, ob eine Substanz giftig ist und welche Hilfeleistung ggf. erfolgen soll, kann die Giftnotrufzentrale Auskunft geben. Die Rufnummer ist entweder einem öffentlichen Aushang oder dem Telefonbuch zu entnehmen.

Liegt kein klarer Hinweis über die chemische Substanz (Name, Bezeichnung, Art etc.) vor, sollten dem Rettungsdienst zur klinischen Identifizierung Erbrochenes, Etiketten o. Ä. mitgegeben werden.

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