Bei einem Herz-Kreislaufstillstand wird der Betroffene bewusstlos. Er ist nicht ansprechbar und kann durch das Schütteln an beiden Schultern nicht aufgeweckt werden. Zudem setzt die Atmung aus, die dann weder seh-, hör- noch fühlbar ist. Die Methodik zur Prüfung der Atmung wurde bereits in Abschn. 3.3 erläutert. Setzt die Atmung auch nach einer zweimaligen Beatmung (Initialatemspende) nicht wieder ein, liegt ein Herz-Kreislaufstillstand vor (vgl. Abb. 16).
Pulskontrolle
Die zusätzliche Kontrolle des Pulses ist nicht erforderlich. Diverse Studien haben gezeigt, dass die Pulskontrolle durch medizinisches Fachpersonal zu keinem eindeutigen Ergebnis führt. Die "manuelle" Überprüfung des Pulses ist schwer, deshalb wird sie von medizinischen Laien nicht verlangt. Demzufolge muss der Ersthelfer nur noch Bewusstsein und Atmung kontrollieren.
Abb. 16: Handlungsablauf beim Auffinden einer Person
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