Um zu kontrollieren, ob eine Person bewusstlos ist, wird sie laut angesprochen und an den Schultern geschüttelt. Dabei muss der Helfer auf mögliche Reaktionen achten. Anschließend wird die Atmung geprüft. Das Verfahren der Atemkontrolle wird in Abschn. 3.3 näher beschrieben. Erst wenn sichergestellt ist, dass die Atmung noch aktiv ist bzw. die Person nicht aufgeweckt werden kann, werden die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit eingeleitet.

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