Das Bewusstsein lässt die verschiedenen Bereiche des Nervensystems ungestört zusammenarbeiten, wodurch u. a. jeder seine Umwelt mithilfe der Sinne wahrnimmt. Man kann riechen, schmecken, hören, sehen und fühlen und auf schädliche Einflüsse (z. B. Hitze, Kälte, Gerüche) reagieren. Ist das Bewusstsein vorhanden, funktionieren darüber hinaus Denk- und Merkfähigkeit. Bei Bewusstlosigkeit sind die Schutzreflexe (Husten, Schlucken, Würgen) nicht mehr vorhanden.

3.2.1 Ursachen

Eine Bewusstlosigkeit kann folgende Gründe haben:

  • Gewalteinwirkung auf den Kopf,
  • Sonnenstich,
  • epileptischer Anfall,
  • Schlaganfall,
  • bestimmte Vergiftungen (z. B. durch Reizgase, Lösungsmittel).

Eine Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr zum Gehirn führt bereits nach wenigen Sekunden zum Ausfall des Bewusstseins.

3.2.2 Gefahren

Bei Bewusstlosigkeit verlieren die Muskeln ihre Spannung und die Schutzreflexe erlöschen. Die erschlaffte Zunge kann die äußeren Atemwege blockieren: der Atemstrom wird unterbrochen. Zudem können Fremdkörper (Gebiss, Kaugummi) oder Flüssigkeiten (Erbrochenes, Speichel, Blut, Magensaft) eingeatmet werden und zum Ersticken führen.

Aber auch die Speiseröhrenmuskulatur kann erschlaffen und Mageninhalt zurück in den Rachen bzw. in die Luftröhre fließen. Befindet sich der bewusstlose Mensch in einem Gefahrenbereich, ist es ihm nicht möglich, sich von allein von dort zu entfernen. Zur Bewusstlosigkeit kommt es meist plötzlich, sodass oft Folgeschäden wie Knochenbrüche, Verletzungen oder Unterkühlung auftreten.

3.2.3 Erkennen

Um zu kontrollieren, ob eine Person bewusstlos ist, wird sie laut angesprochen und an den Schultern geschüttelt. Dabei muss der Helfer auf mögliche Reaktionen achten. Anschließend wird die Atmung geprüft. Das Verfahren der Atemkontrolle wird in Abschn. 3.3 näher beschrieben. Erst wenn sichergestellt ist, dass die Atmung noch aktiv ist bzw. die Person nicht aufgeweckt werden kann, werden die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit eingeleitet.

3.2.4 Erste-Hilfe-Leistung

Die Bewusstlosigkeit stellt eine lebensgefährliche Situation dar. Daher muss der Notruf so schnell wie möglich abgesetzt werden – am besten durch einen anderen Helfer.

Um die Gefahr des Erstickens abzuwenden, wird der Betroffene in die stabile Seitenlage gedreht; nur so blockiert die Zunge nicht den regulären Atemstrom und Flüssigkeiten fließen ungehindert durch den geöffneten Mund ab. Größere Fremdkörper (z. B. Gebiss, Kaugummi) werden manuell durch den Ersthelfer entfernt.

Herstellen der stabilen Seitenlage (Abb. 8 und 9)

  1. Der Helfer kniet neben dem Bewusstlosen.
  2. Der Arm des Betroffenen, der sich auf der Seite des Ersthelfers befindet, wird angewinkelt.
  3. Den anderen Arm legt man nun quer über die Brust, wobei der Handrücken an die Wange gelegt wird.
  4. Das dem Helfer abgewandte Bein wird mit einer Hand leicht eingeknickt (Abb. 8).
  5. Der Bewusstlose wird vorsichtig am Knie und an der Schulter zur Seite gedreht.
  6. Zur Offenhaltung der Atemwege überstreckt der Helfer den Kopf des Betroffenen und öffnet dessen Mund.
  7. Das zuvor eingeknickte Bein wird im rechten Winkel angewinkelt (Abb. 9).
  8. Den Betroffenen bei Bedarf mit einer Decke zudecken.
  9. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sind ständig die Hilfsmaßnahmen "LEBEN" anzuwenden. Insbesondere die Vitalzeichenkontrolle ist wichtig, denn jederzeit könnte es zu einem vollständigen Kreislaufzusammenbruch kommen. Sind sturzbedingte Verletzungen vorhanden, werden diese versorgt.

Abb. 8: Ausgangslage

Abb. 9: Stabile Seitenlage

Der Schutz des Betroffenen und die Eigensicherheit des Ersthelfers haben in jedem Fall Vorrang. Bewusstlose Personen, die sich in Gefahrenbereichen befinden, werden daher zunächst in Sicherheit gebracht, erst dann erfolgt die Seitenlage.

3.2.5 Bewusstloser Motorradfahrer – Helm ab?

Unfälle mit Motorrad- oder Mopedfahrern treten immer wieder auf. Auch wenn es keine betriebstypischen Notfälle sind, treten derartige Unglücke hin und wieder als Wegeunfälle oder bei Dienstfahrten auf.

Viele potenzielle Ersthelfer wissen nicht, was zu tun ist. Einige meinen, der Helm müsse abgenommen werden, andere wiederum denken, es ist besser, den Schutzhelm auf dem Kopf zu belassen.

Die notfallmedizinische Lehrmeinung ist eindeutig: Bei einem bewusstlosen Zweiradfahrer wird der Helm abgenommen. Wie jeder Bewusstlose muss auch der Motorradfahrer in die stabile Seitenlage gedreht werden. Täte man dies nicht, würde der Erstickungstod drohen. Eine Seitenlage mit Helm ist nutzlos. Zwar würde die Zunge zur Seite fallen, aber das ggf. Erbrochene (auch Speichel, Blut) fließt nicht ab, da dies der Mund-Nasen-Schutz des Helms verhindert. Wäre eine Wiederbelebung erforderlich, müsste u. a. die Beatmung erfolgen. Eine Atemspende durch den Schutzhelm ist nicht durchführbar.

Optimalerweise wird der Helm von 2 Helfern abgenommen. Ist nur ein Ersthelfer am Unglücksort, muss dieser den Helm notfalls auch allein abnehmen.

 
Achtung

Helm abnehmen

Ein Bewusstloser würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Rückenlage ersticken, wenn der Helm nicht abgenommen wird.

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